Über Wolf Reisen GmbH
Ob Tages-, Mehrtagesfahrt oder komplexes Mobilitätskonzept - mit diesem busfinder-Partner sind Sie sicher, komfortabel und flexibel unterwegs.
Mit modernen und gut gewarteten Fahrzeugen bieten wir Ihnen stets eine angenehme Reiseerfahrung. Die Buchung unserer Busse ist einfach und unkompliziert, sodass Sie flexibel und stressfrei planen können. Wer einen Bus in Bad Gleichenberg mieten möchte, ist bei Wolf Reisen GmbH genau richtig.
Wolf Reisen
Seit 1965!
Unsere Standorte:
Feldbach, Trautmannsdorf, Bad Radkersburg
Gerne sind wir auch für sie persönlich da unter: 03159/2480
Ihr Wolf Reisen Team!!
Informationen
Unternehmen
Wolf Reisen GmbH
Adresse
Trautmannsdorf 40, 8343 Bad Gleichenberg, AT
UID-Nummer
ATU53705806
- Bewertungen
- Busse
- AGB & Stornobedingungen
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Hier finden Sie drei der aktuellsten Kommentare zum Unternehmen.
Auszug der Fahrzeuge von Wolf Reisen GmbH


Informationen zu AGB, Storno- und Zahlungsbedingungen
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Autobusbuchungen Wolf Reisen GmbH
1) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Preisvereinbarung die angegebenen Leistungen umfassen. Mehrleistungen, die aus Gründen, die der Besteller bzw. die Fahrgäste vertreten zu haben, sowie wenn es die Sicherheit oder verkehrsbedingte Erfordernisse erfordern, werden gesondert in Rechnung gestellt. Alle mit dem Betrieb des Fahrzeuges nicht zusammenhängenden Spesen – wie insbesondere Straßenmaut, Fährgebühren, Parkgebühren, Straßen- und andere Steuern im In- und Ausland – sind vom Auftraggeber zu leisten.
2 ) Busfahrer: Bei Mehrtagesfahrten sind die Reservierung und Kosten (auf Basis Einbettzimmer mit Halbpension) für den Busfahrer sind, sofern vom Hotel kein Freiplatz zur Verfügung gestellt wird, vom Auftraggeber zu übernehmen.
3) Wolf Reisen GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Unternehmens für die rechtzeitige Busbereitstellung, soweit er nicht durch Umstände gehindert wird,die nicht abzuwenden waren (höhere Gewalt, Streiks, ungewöhnliche bzw. unvorhersehbare Behinderungen im Straßenverkehr, etc.). Für die Vollständigkeit der notwendigen Dokumente ist der Reisegast selbst verantwortlich Wolf Reisen GmbH haftet nicht, wenn sich Fahrgäste bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig an die vereinbarten Abfahrtszeiten halten. Ein verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthalt oder Zielort begründet ebenfalls keine Haftung für den Autobusunternehmer.
4 ) Jeder Fahrgast ist berechtigt Gegenstände, die er im Bereich des eigenen Platzes unterbringen kann, kostenlos mitzunehmen. Handgepäck bzw. Reisegepäck muss derart verpackt sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigung gesichert ist. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaums mitgenommen und muss mit Namen und Adresse versehen sein. Für Geld oder Wertgegenstände besteht keine Haftung. Der Autobusunternehmer haftet nicht für Gepäckstücke, die nach dem Ausladen aus dem Autobus abhandenkommen.
5 ) Sicherheitsgurte sind vorschriftsmäßig während der Fahrt anzulegen. Fahrgäste, die Ermahnungen des Bordpersonals (Lenker) nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes entsteht. Den Anweisungen des Bordpersonals (Lenker) ist unbedingt Folge zu leisten. Der Auftraggeber haftet auch für verursachte Schäden (z.B. Verschmutzung, mutwillige Beschädigungen, etc.) am Fahrzeug durch die Fahrgäste.
6 ) Der Autobus darf nur mit der Anzahl von Fahrgästen besetzt werden, für die er zugelassen ist.
7 ) Der Busfahrer ist berechtigt von der vorgesehenen Fahrtstrecke abzuweichen, um Sicherheit zu garantieren. Während der Fahrtdienstleistung, muss der Fahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen zur Einhaltung der maximalen Lenkzeiten einhalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die gesetzlich erlaubte Tageseinsatzzeit mit einem Buslenker max. 15 Stunden beträgt. Die maximale erlaubte Lenkzeit beträgt 10 Stunden. Erst nach einer durchgehenden Ruhezeit von 9 Stunden beginnt die Berechnung der neuen Tageseinsatzzeit. Wir informieren Sie gerne über diese Bestimmungen und bitten Sie, die gesetzlichen Vorschriften bei der Reiseplanung zu berücksichtigen. Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer Lenkzeit- bzw. Ruhezeitübertretung empfindliche Strafen durch die Behörde für Busbetreiber, Busfahrer/in und Auftraggeber (Kunde) vorgesehen sind.
9 ) Bei Nachtfahrten gelten seit 1.1.2014 folgende Regelungen: Ein-Fahrer-Besetzung zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr: Die Lenkpause muss bereits nach einer Lenkdauer von 3 Stunden eingehalten werden.
10 ) Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber, werden folgende Stornosätze verrechnet: ab dem 13. Tag vor dem bestellten Termin 15% ab dem 06. Tag vor dem bestellten Termin 50% ab dem 03. Tag (72 Stunden) vor dem bestellten Termin 80% ab 24 Stunden vor dem bestellten Termin 100% des vereinbarten oder sich aus dem Auftrag ergebenden Entgeltes als Stornogebühr verrechnet. Erfolgt die Absage am Tag des bestellten Termins oder an einem unmittelbar davorliegenden Sonn- oder Feiertag, so beträgt die Stornogebühr 100% des vereinbarten Entgeltes (No Show).
11 ) Der Buspreis ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir gezwungen Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. Wir behalten uns vor eine Vorabzahlung zu verlangen.
12 ) Mit der Busbestellung werden die Reisebedingungen von Wolf Reisen GmbH vollinhaltlich anerkannt.
13.) Wolf Reisen GmbH führt KEINE Fahrten zu politischen Veranstaltungen sowie Demonstrationen durch.
14.) Bei Fan-Fahrten mit Fußballfans weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Personen befördern welchen radikalen Fangruppierungen zugehören. Im Falle einer solchen Busbestelltung weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Stornobedingungen im vollen Umfang ( 100 % ) zur Anwendung gebracht werden und die Fahrt NICHT durchgeführt wird.
Der Buspreis ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir gezwungen Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. Wir behalten uns vor eine Vorabzahlung zu verlangen.
Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber, werden folgende Stornosätze verrechnet:
ab dem 13. Tag vor dem bestellten Termin 15% ab dem 06. Tag vor dem bestellten Termin 50% ab dem 03. Tag (72 Stunden) vor dem bestellten Termin 80% ab 24 Stunden vor dem bestellten Termin 100%
Storno bei Busbestellungen
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber hat dieser an das Unternehmen Wolf Reisen GmbH die bereits entstandenen Kosten zu ersetzen. Zuzüglich werden, bei Vertragsrücktritt durch den Besteller, ab dem 13. Tag vor dem bestellten Termin 15% ab dem 06. Tag vor dem bestellten Termin 50% ab dem 03. Tag (72 Stunden) vor dem bestellten Termin 80% ab 24 Stunden vor dem bestellten Termin 100% des vereinbarten oder sich aus dem Auftrag ergebenden Entgeltes als Stornogebühr verrechnet. Erfolgt die Absage am Tag des bestellten Termins oder an einem unmittelbar davorliegenden Sonn- oder Feiertag, so beträgt die Stornogebühr 100% des vereinbarten Entgeltes (No Show).
Der Buspreis ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir gezwungen Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. Wir behalten uns vor eine Vorabzahlung zu verlangen.

