Über ATTour Adam Walentynowicz

Ob Tages-, Mehrtagesfahrt oder komplexes Mobilitätskonzept - mit diesem busfinder-Partner sind Sie sicher, komfortabel und flexibel unterwegs.

Mit modernen und gut gewarteten Fahrzeugen bieten wir Ihnen stets eine angenehme Reiseerfahrung. Die Buchung unserer Busse ist einfach und unkompliziert, sodass Sie flexibel und stressfrei planen können. Wer einen Bus in Słubice mieten möchte, ist bei ATTour Adam Walentynowicz genau richtig.

!!!Wir unternehmen keine Tagesausflüge. Nur mehrtägige Reisen!!!

 Nur Ausflüge von mindestens 4 Tagen, kürzere Ausflüge werden nicht angeboten. 



Wir sind ein sich dynamisch entwickelndes Transportunternehmen, das seit 2018 erfolgreich Kunden in der Woiwodschaft Lebus und im ganzen Land bedient. Durch das Angebot professioneller Personenbeförderungsdienstleistungen erlangten wir bei unseren Kunden schnell Bekanntheit. Unsere Spezialität ist der Bustransport im In- und Ausland.


Einer unserer Schwerpunkte sind Klassenfahrten. Wir bieten auch Transporte für Mitarbeiterausflüge, Hochzeiten und Privatreisen an. Wir sind uns bewusst, wie wichtig die Sicherheit und der Komfort der Menschen auf Reisen sind. Deshalb gehen wir jede Bestellung mit größter Sorgfalt an.

Informationen

Unternehmen
ATTour Adam Walentynowicz

Adresse
Boh. Warszawy 3, 69-100 Słubice, PL

UID-Nummer
PL5981559731

  • Bewertungen
  • Busse
  • AGB & Stornobedingungen

Kundenbewertungen für ATTour Adam Walentynowicz

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Auszug der Kundenkommentare

Hier finden Sie drei der aktuellsten Kommentare zum Unternehmen.

Auszug der Fahrzeuge von ATTour Adam Walentynowicz

MAN
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
DVD
Toilette
Klimaanlage
Kaffeemaschine
MAN
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
1 Monitor
Toilette
Klimaanlage
Mercedes-Benz
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
Toilette
Mercedes-Benz
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
Toilette

Informationen zu AGB, Storno- und Zahlungsbedingungen

   !!!Wir unternehmen keine Tagesausflüge. Nur mehrtägige Reisen!!!  

Nur Ausflüge von mindestens 4 Tagen, kürzere Ausflüge werden nicht angeboten. 

VORSCHRIFTEN FÜR DIE BUSVERMIETUNG

ATTour Adam Walentynowicz 

§ 1

1. Diese "Ordnung für die Vermietung von Reisebussen", nachstehend "Ordnung" genannt, bestimmt die Regeln für die Vermietung von Reisebussen mit Fahrer durch die ATTour Adam Walentynowicz , ul. Boh. Warszawy 3, 69-100 Słubice NIP 5971559731, nachstehend "ATTour " genannt.

2. Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages durch die ATTour  ist die vorherige Annahme dieser Ordnung durch den Mieter. 

3. Die Betriebsordnung wird mit ihrer Annahme durch den Mieter automatisch Bestandteil des Busmietvertrages. 

4. Der Vertrag über die Anmietung eines Reisebusses mit Fahrer wird als Vertrag über die Erbringung von Beförderungsleistungen (Personenbeförderungsvertrag) verstanden. 

5 Die in diesem Reglement verwendeten Begriffe bedeuten:

a. Kunde - eine voll geschäftsfähige natürliche Person, eine juristische Person oder eine juristische Einheit ohne Rechtspersönlichkeit mit Rechtsfähigkeit, die gegenüber ATTour  ihr Interesse an einem Busvermietungsangebot bekundet. 

b. Mieter - Kunde, der (i) ein von der ATTour  unterbreitetes Angebot zur Busvermietung durch Erteilung eines Auftrags angenommen hat und (ii) von der ATTour  eine Bestätigung über die Annahme des Auftrags erhalten hat.

c. Bestellung - die Willenserklärung des Mieters in schriftlicher oder elektronischer Form (auch mittels des Bestellformulars oder in Ausnahmefällen telefonisch nach gegenseitiger Annahme durch beide Parteien), die die Annahme des von ATTour  unterbreiteten Angebots für die Anmietung von Reisebussen enthält und gleichzeitig die Annahme der Bestimmungen durch den Mieter bedeutet. 

d. Angebotsformular - ein öffentlich zugängliches Formular, mit dem jeder Kunde bei ATTour  ein Angebot für die von ihm gewünschte Busvermietung einholen kann.

e. Bestellformular - ein Formular, das den Kunden zur Verfügung gestellt wird und dessen Ausfüllen und Übermittlung an ATTour  die Annahme des Angebots von ATTour  durch den Mieter und die Akzeptanz der Bestimmungen durch den Mieter bedeutet.

6. Die Bestimmungen des Gesetzes gelten nicht für Verträge, die gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Kunden geschlossen werden, die Verbraucher sind vom 30. Mai 2014 (d.h. Gesetzblatt von 2023, Nr. 2759, in der geänderten Fassung), mit Ausnahme von Artikel 7a, Artikel 10, Artikel 11 und Artikel 17 (gemäß Artikel 3 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes über die Rechte der Verbraucher), gelten nicht für Verträge, die gemäß den Bestimmungen mit Kunden, die Verbraucher sind, geschlossen werden.

§ 2

1. Der Kunde stellt eine Anfrage an ATTour  über die Möglichkeit des Abschlusses eines Busmietvertrages durch Sie eine E-Mail senden oder auf eine andere verfügbare Art und Weise (u.a. schriftlich, elektronisch oder in Ausnahmesituationen nach beidseitiger Zustimmung telefonisch). 

2. Nach Erhalt der in Punkt 1 beschriebenen Anfrage führt ATTour  die Bewertung durch und unterbreitet dem Kunden das Angebot für die Busvermietung in Form einer E-Mail oder in einer anderen vom Kunden gewählten Form.

3. Ein Angebot von ATTour  wird auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen erstellt und ist für einen Zeitraum von 7 Tagen ab seiner Vorlage beim Kunden gültig, sofern nicht anders vereinbart. 

4. Der Kunde nimmt das Angebot von ATTour  durch Erteilung eines Auftrags an.

5. Der Busmietvertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde von ATTour  eine Bestätigung über die Annahme der Bestellung zur Ausführung erhält. Die Auftragsbestätigung kann von ATTour  in jeder Form (u.a. schriftlich, elektronisch oder in Ausnahmesituationen nach beidseitiger Zustimmung auch telefonisch) erfolgen.

6. Ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des unter Punkt 5 beschriebenen Mietvertrages entsteht die Verpflichtung zur Zahlung des der ATTour  für die Anmietung eines Busses zustehenden Entgelts. 

7. Änderungen des Vertragsinhalts, auch hinsichtlich der vereinbarten Kilometerzahl und der Arbeitszeit des Fahrers, müssen mit ATTour  vereinbart werden. Dies gilt auch für Änderungen, die der Mieter während der Mietzeit wünscht. Jede Änderung des Vertrages kann dazu führen, dass ATTour  eine zusätzliche Vergütung verlangt. 

8. Änderungen des Mietvertrages durch den Mieter ohne Absprache mit der ATTour  (d.h. eigenmächtige Absprachen mit dem Busfahrer, die von der mit der ATTour  getroffenen Vereinbarung abweichen) können dazu führen, dass die ATTour  eine zusätzliche Vergütung in doppelter Höhe erhebt. 

9. Die Fahrer der von ATTour  angemieteten Reisebusse haben nicht das Recht, im Namen und für Rechnung von ATTour  Mietverträge abzuschließen oder zu ändern. 

10. Die Fahrtroute wird von ATTour  gewählt, es sei denn, der Mieter hat sie in der Bestellung ausdrücklich angegeben.

§ 3

1. Das Entgelt für ATTour  für die Anmietung eines Reisebusses ist jeweils zu dem im Angebot genannten Termin fällig. Falls das Datum im Angebot nicht angegeben ist, muss der Mieter das Entgelt für ATTour  mindestens 7 Tage vor dem Datum des Mietbeginns zahlen.

2. Die Zahlung des Entgelts für die ATTour  kann in bar oder durch Überweisung auf das folgende Bankkonto der ATTour  erfolgen: Bank mBank , IBAN: PL78 1140 2004 0000 3512 0653 7676 

BIC: BREXPLPWMBK

3. Bei Stornierung einer bestellten Leistung durch den Mieter weniger als 7 Tage vor dem geplanten Mietbeginn ist der Mieter verpflichtet, 100% des sich aus dem Mietvertrag ergebenden Netto-Vergütungswertes als Vertragsstrafe an ATTour  zu zahlen.

4. Wenn der Mietvertrag aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von ATTour  liegen (soziale Unruhen, Streiks, Straßensperrungen, terroristische Anschläge, ungünstige Wetter- und Straßenbedingungen), nicht erfüllt werden kann und diese Umstände vor dem Zeitpunkt des Mietbeginns bekannt werden, hat ATTour  das Recht, den Auftrag ohne rechtliche und finanzielle Folgen zu stornieren.

5. Die ATTour  stellt bei der Abrechnung der Dienstleistung (bzw. bei deren Stornierung) eine Rechnung über die Mehrwertsteuer für die Miete bzw. eine Rechnung über die in den Absätzen 3 - 6 genannten Vertragsstrafen aus und sendet diese in schriftlicher oder elektronischer Form (je nach der vom Mieter gewählten Methode) an die in der Bestellung angegebene Adresse des Mieters.

§ 4

1. ATTour  verpflichtet sich, einen Reisebus mit einem Fahrer am angegebenen Ort bereitzustellen und die angegebene Strecke gemäß der Bestellung des Mieters zu fahren. 

2. ATTour  behält sich das Recht vor, eine andere als die in der Bestellung angegebene Strecke zu fahren, wenn Umstände eintreten, die zum Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Unfälle, die Notwendigkeit einer Umleitung. Das Eintreten von Umständen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung nicht vorhersehbar waren. 

3. Das Eintreten der in Absatz 2 genannten Umstände entbindet den Mieter nicht von der Notwendigkeit, die Vergütung für die erbrachte Leistung zu zahlen. 

4. ATTour  haftet nur für die schuldhafte Schlechterfüllung oder Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Beruht die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Mietvertrages durch ATTour  auf zufälligen Umständen oder auf Handlungen Dritter, auf die ATTour  keinen Einfluss hatte und die sie nicht verhindern konnte, oder auf höherer Gewalt, so haftet ATTour  aus diesem Grund nicht.

5. Im Falle einer Panne des gemieteten Busses wird ATTour  Maßnahmen ergreifen, die auf die Beseitigung der Panne oder die Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs gerichtet sind.

6. Die Schadensersatzpflicht von ATTour  gegenüber dem Mieter wegen Nichterfüllung oder Schlechterfüllung des Busmietvertrages ist der Höhe nach auf die Höhe des täglichen vertraglichen Entgelts von ATTour  für die Anmietung und in natura auf den Schaden begrenzt (umfasst nicht die entgangenen Vorteile des Mieters) und entsteht verschuldensabhängig. Das Verschulden von ATTour  muss in einem solchen Fall vom Mieter nachgewiesen werden. Die Entschädigung erfolgt auf der Grundlage eines vom Mieter vorgelegten und von der ATTour  akzeptierten Kostenvoranschlags.

7. ATTour  haftet nicht für die Folgen, die sich aus der Nichteinhaltung der streng festgelegten Regeln für die Benutzung des Fahrzeugs durch die Fahrgäste ergeben, einschließlich der Schäden, Verletzungen und Verluste von Fahrgästen, die in einem fahrenden Fahrzeug stehen oder sich bewegen, das nur für die Beförderung von Fahrgästen auf Sitzen bestimmt ist, oder von Fahrgästen, die unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen stehen.

8. ATTour  haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die an Bord des Busses zurückgelassen werden.

9. Im Bus zurückgelassene Gegenstände, die nach Beendigung des Mietvertrages aufgefunden werden, werden im Büro von ATTour  für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen nach Beendigung des Mietvertrages aufbewahrt (gilt nicht für Lebensmittel, verderbliche Waren) und anschließend entsorgt. Die Kosten für die Abholung oder Rückgabe der zurückgelassenen Gegenstände gehen zu Lasten des Mieters oder des Eigentümers.

§ 5

1. Der Mieter verpflichtet sich: 

a. die gemietete Kutsche in Übereinstimmung mit dem erteilten Auftrag zu benutzen, sowie in einer Weise, die den guten Sitten entspricht, in einer kultivierten Art und Weise und mit Rücksicht auf das Wohlergehen des Eigentums von ATTour ;

b. die volle zivilrechtliche und finanzielle Verantwortung für das Verhalten der Personen im gemieteten Bus während der Mietzeit und für die von ihnen verursachten Schäden und Verunreinigungen zu übernehmen; 

c. allen Anweisungen des Personals des gemieteten Busses durch ihn und andere Personen an Bord des Busses während der Mietzeit Folge zu leisten;

d. die Kosten für alle mit der Beförderung zusammenhängenden Gebühren zu tragen, z.B. Parkgebühren, Autobahn-, Stadt- und Brückenmaut;

e. die im Fahrzeugschein angegebene zulässige Anzahl von Fahrgästen im Bus zu beachten;

f. dafür zu sorgen, dass alle Fahrgäste während der Fahrt ordnungsgemäß angeschnallt sind, sofern das Fahrzeug damit ausgestattet ist;

g. während des Zwischenstopps keine Wertsachen im Bus zurückzulassen;

h. die in den gemieteten Bussen geltenden Verbote einzuhalten:

- den Konsum von Alkohol,

- Rauchen, E-Zigaretten und andere Rauchgeräte,

- die Einnahme von Drogen oder anderen berauschenden Substanzen,

- das Werfen von Gegenständen aus dem Fahrzeug,

- Vermüllung,

- Rowdytum und Vandalismus

- Tiere zu transportieren (außer mit schriftlicher Genehmigung von ATTour ).

2. Busreisende, deren Verhalten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, die aggressiv sind, die den Fahrer während der Fahrt behindern, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können aus dem Fahrzeug entfernt werden oder der Busfahrer ist berechtigt, sie am Einsteigen zu hindern.

3. Das gesamte vom Mieter und den anderen Fahrgästen mitgeführte Gepäck muss vor der Abfahrt in den Gepäckfächern verstaut werden. Das Verladen muss unter Aufsicht des Busfahrers erfolgen. 

4. An Bord des Busses ist nur kleines Handgepäck oder Handtaschen erlaubt, die unter den Fahrgaststuhl passen.

§ 6

1. Vor Beginn der Anmietung hat der Mieter den ordnungsgemäßen technischen und ästhetischen Zustand des gemieteten Busses zu bestätigen. 

2. Erfolgt keine Stellungnahme des Mieters, so wird davon ausgegangen, dass der Reisebus dem Mieter sauber und in gutem technischen Zustand übergeben wurde.

§ 7

1. Der Mieter (oder eine von ihm bevollmächtigte Person) ist nicht berechtigt, vom Fahrer ein Verhalten zu verlangen oder zu erzwingen, das gegen die gesetzlichen Bestimmungen über die Arbeitszeit des Fahrers und die Verkehrssicherheit verstößt. 

2. Weder der Mieter noch die Fahrgäste des Busses dürfen während der Dauer des Mietvertrages die Fahrt in einer Weise verzögern oder unterbrechen, die den Busfahrer zu Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen über die Arbeitszeit des Fahrers veranlassen kann. Treten solche Verstöße durch das Verhalten des Mieters oder von Personen, für die er verantwortlich ist, auf, so kann der Vermieter dem Mieter alle daraus entstehenden Kosten, Strafen und Schäden in Rechnung stellen und die vereinbarte Leistung verhindern.

3. Bei mehrtägiger Anmietung ist der Mieter verpflichtet, für die Unterbringung und Verpflegung der Busbesatzung auf eigene Kosten zu sorgen. Dem Fahrer ist ein separates Zimmer mit angemessenem Standard zur Verfügung zu stellen, und die Verpflegung sollte Frühstück und Abendessen umfassen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

§ 8

1. ATTour  behält sich das Recht vor, zur Erfüllung des mit dem Mieter abgeschlossenen Mietvertrags ein anderes Transportunternehmen zu beauftragen, wobei der in der Bestellung vereinbarte Fahrzeugstandard und die hohe Qualität der Dienstleistung aufrechterhalten werden.

§ 9

1. Ein Kunde, der Verbraucher ist, hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt eines Ereignisses, das eine Reklamation rechtfertigt, eine Beschwerde in Bezug auf einen mit ATTour  abgeschlossenen Busmietvertrag mit einem Fahrer einzureichen. 

2. Eine Beschwerde kann schriftlich an die Adresse des Sitzes der ATTour  (ul. Boh. Warszawy 3,69-100 Słubice ) oder elektronisch an die Adresse biuro@attour.pl  eingereicht werden. 

3. Die ATTour  antwortet auf eine Beschwerde innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum ihres Eingangs.

Eine kostenfreie Stornierung ist leider nicht möglich.

Bei Stornierung einer bestellten Leistung durch den Mieter weniger als 7 Tage vor dem geplanten Mietbeginn ist der Mieter verpflichtet, 100% des sich aus dem Mietvertrag ergebenden Netto-Vergütungswertes als Vertragsstrafe an ATTour  zu zahlen. 

Der geschätzte Betrag beinhaltet keine zusätzlichen Gebühren im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung. 


Die Zahlung muss spätestens 7 Tage vor Leistungserbringung erfolgen. 

Zahlungsart: Banküberweisung

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