Über Brings Reisen
Ob Tages-, Mehrtagesfahrt oder komplexes Mobilitätskonzept - mit diesem busfinder-Partner sind Sie sicher, komfortabel und flexibel unterwegs.
Mit modernen und gut gewarteten Fahrzeugen bieten wir Ihnen stets eine angenehme Reiseerfahrung. Die Buchung unserer Busse ist einfach und unkompliziert, sodass Sie flexibel und stressfrei planen können. Wer einen Bus in Willich mieten möchte, ist bei Brings Reisen genau richtig.
Der Omnibus-Betrieb BRINGS Reisen kann mittlerweile auf eine über 90jährige Geschichte zurückblicken, die bisher vier Generationen der Familie Brings durchläuft. Sicher ist, dass die Geschichte auch weiter laufen wird, denn die fünfte Generation sitzt schon in den Startlöchern
Informationen
Unternehmen
Brings Reisen
Adresse
Linsellesstraße 85, 47877 Willich, DE
UID-Nummer
DE200031075
- Bewertungen
- Busse
- AGB & Stornobedingungen
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Auszug der Fahrzeuge von Brings Reisen



Informationen zu AGB, Storno- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Miet-Omnibusfahrten
Brings Reisen GmbH & Co. KG, Willich-Schiefbahn
1. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind solange freibleibend, bis sie durch uns, für den Umfang der von uns vertraglich vereinbarten Leistungen, schriftlich bestätigt werden. Eine solche umfasst die gewünschten Omnibusse, unter Angabe von Sitzplätzen und Komfort, sowie die Abfahrtsstelle, die Abfahrtszeit und eine kalkulierbare Rückkunftzeit.
2. Leistungsumfang
Leistungsabweichungen nach erfolgtem Vertragsabschluss und nicht unsererseits gegen die Grundsätze von Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet. Änderungswünsche des Kunden nach Fahrtantritt sind nur um Rahmen der gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen möglich. Der Fahrer entscheidet im Zweifelsfall an Ort und Stelle und wird entsprechend nach telefonischer Rücksprache mit unserem Büro bevollmächtigt.
3. Leistungsänderung/Preise
Unsere Angebote werden nach den vor Vertragsabschluss gewünschten Leistungen erstellt.
Es gelten grundsätzlich die vereinbarten Preise, jedoch sind für die nach beendeter Fahrt erbrachten Leistungen maßgebend. Entstehen etwaige Mehrkosten, z. B. durch weitere, nicht bei der Bestellung berücksichtigten Teilnehmer, durch Verlegung bzw. Veränderung der ursprünglich festgelegten Fahrroute oder durch Beendigung der Reise zu einem späteren Zeitpunkt, kann eine Nachbelastung erfolgen. Alle Nebenkosten, wie z. B. Straßenbenutzungsgebühren, Maut, Beförderungssteuer im Ausland, Fährkosten, Parkgebühren, Telefonkosten, Reiseleitung und -vermittlung, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für den Fahrer im Rahmen der Gruppe, sind nicht im Reisepreis enthalten und – falls nichts gegenteiliges vereinbart wurde – vom Kunden zu erstatten.
4. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind grundsätzlich vor Fahrtantritt bar und ohne Abzug zu leisten, soweit nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsweise schriftlich vereinbart wurde. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Zur Entstehung des Erhebungsrechts von Verzugszinsen bedarf es keiner ausdrücklichen Inverzugssetzung.
Aufrechnung mit bestrittenen Gegenansprüchen, soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt wurden.
5. Durchführung, Rücktritt, Kündigung
Alle vertraglichen zugesagten Omnibusse werden 15 Minuten vor Fahrtantritt bereitgestellt, sofern keine unvorhersehbaren Ereignisse (Wetterverhältnisse, Verkehrssituation, Staus etc.) eintreten.
Unser Fahrpersonal hat sich an die gesetzlichen Bestimmungen und an die EG-Vorschriften zur Arbeitszeit zu halten. Der Auftraggeber darf daher dem Fahrpersonal keine Anweisung erteilen, die die Einhaltung dieser Vorschriften einschränken.
Tritt der Kunde vor Antritt der Fahrt vom Vertrag zurück, so behalten wir unseren Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Die uns ersparten Aufwendungen werden wir absetzen.
Anstelle der vereinbarten Vergütung können wir eine Rücktrittspauschale, wie nachstehend aufgeführt, berechnen:
· bis zum 30. Tag vor Fahrtantritt – 25 %
· ab 29. Tag bis 7. Tag vor Fahrtantritt – 45 %
· ab 6. Tag vor Fahrtantritt – mindestens – 70 %
der vereinbarten Vertragssumme.
Löst der Kunde aufgrund außergewöhnlicher Umstände den Vertrag nach Antritt der Fahrt, die zu einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung führt, so haben wir Anspruch auf Zahlung für die bereits erbrachten Leistungen und können Kostenerstattung für die Rückführung des Kunden verlangen.
Sämtliche dadurch entstehenden Kosten, z. B. Stornierungsgebühren für Schiffe, Fähren, Hotel-, oder Pensionsleistungen etc. bleiben unberührt und sind entsprechend zu erstatten.
Kann der von uns bestätigte Omnibus aus Gründen höherer Gewalt oder dergleichen nicht zur Verfügung gestellt werden, so sind wir bemüht einen möglichst gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Bei Fahrzeugausfall sorgen wir für eine den Verhältnissen angepasste Rückbeförderung der Fahrgäste. Hierfür hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Weitergehende Ansprüche durch den Kunden sind ausgeschlossen.
6. Rücktritt/Kündigung durch den Unternehmer
Es gilt ein Rücktrittsrecht vor Fahrtantritt oder ein Kündigungsrecht nach Fahrtantritt als vereinbart, wenn
· Außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer von uns nicht zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung führen.
· Außergewöhnliche Umstände während der Fahrt eintreten, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Es besteht dann Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung, jedoch werden Aufwendungen, die wir aufgrund nicht in Anspruch genommener Leistung ersparen, angerechnet.
7. Verhalten der Fahrgäste
Alle Teilnehmer haben sich bei Benutzung sämtlicher Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, der eigenen Sicherheit und Rücksicht auf andere Personen gebieten (§14BOKraft). Das Fahrpersonal kann die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die erahnen lassen, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die anderen Fahrgäste darstellt. Bei konkreter Gefahr muss der Ausschluss von der Beförderung erfolgen (§13BOKraft). Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die Ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden (§14 Abs 4BOKraft) und verliert dadurch Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Fahrgelder.
Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahme oder Verlassen seines Sitzes, sich sofort festen Halt zu verschaffen. Schäden, an der eigenen Person oder bei Mitreisenden, die durch Missachtung dieser Vorschrift entstehen, hat der jeweilige Fahrgast selbst zu vertreten und es wird unserseits keine Haftung übernommen. Dies gilt ach für Fahrgäste, die auf freiwilliger Basis einen angebotenen Getränke- oder Speisen-Board-Service in Anspruch nehmen.
Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung oder Beschädigung des Omnibusses entstehen, sind vom Kunden zu erstatten.
8. Haftung durch den Unternehmer
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsmäßige Erbringung unserer vertraglich zugesagten Leistungen. Insgesamt ist die Haftung jedoch auf die Höhe des vereinbarten Fahrpreises begrenzt, soweit
- ein Schaden des Fahrgastes nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wird oder
- der Unternehmer wegen eines dem Fahrgast entstehenden Schadens durch das Verschulden eines anderen Leistungsträgers haftbar ist.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistung, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
9. Gepäck
Gepäck wird im normalen Umfang (1 Koffer/1 Reisetasche) ohne Mehrkosten mitbefördert. Beim Ein- und Aussteigen und während der Fahrt ist es vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen. Wir haften nicht für Gepäckschäden, die durch Verschulden anderer Fahrgäste oder durch Ver- und/oder Entladung entstehen. Es wird außerdem keine Haftung für die im Fahrzeug liegen gelassenen Gepäckstücke oder sonstigen Gegenstände übernommen. Wir empfehlen daher eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.
10. Ausschluss von Ansprüchen von Verjährung
Etwaige Ansprüche wegen Nichteinbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Fahrt uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist nachweisbar gehindert wurde. Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren nach Ablauf von sechs Monaten, sonstige Ansprüche zwei Jahre nach Beendigung der Fahrt.
11. Pass,- Visa,- Zoll,- Devisen- und sonstige Vorschriften
Der Kunde und der jeweilige Fahrgast ist für die Kenntnis und Einhaltung sämtlicher Vorschriften selbst
Verantwortlich und hat sämtliche Konsequenzen aufgrund Nichtbeachtung zu tragen.
12. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemein Geschäftsbedingungen- kurz AGB genannt – unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sämtliche Abweichungen sind nur wirksam, sofern diese schriftlich von uns bestätigt wurden. Evt. Beschwerden etc. haben nicht mit dem Fahrpersonal, sondern ausschließlich in schriftlicher Form mit unserem Büro zu erfolgen. Mit der Annahme unseres Angebotes und Vertragsunterzeichnung gelten diese Beförderungs- und Geschäftsbedingungen als anerkannt.
Wir setzten voraus, dass der Auftraggeber sämtliche Mitreisenden über diese Vereinbarung und Geschäftsbedingungen informiert und in Kenntnis setzt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Krefeld.
Durchführung, Rücktritt, Kündigung
Alle vertraglichen zugesagten Omnibusse werden 15 Minuten vor Fahrtantritt bereitgestellt, sofern keine unvorhersehbaren Ereignisse (Wetterverhältnisse, Verkehrssituation, Staus etc.) eintreten.
Unser Fahrpersonal hat sich an die gesetzlichen Bestimmungen und an die EG-Vorschriften zur Arbeitszeit zu halten. Der Auftraggeber darf daher dem Fahrpersonal keine Anweisung erteilen, die die Einhaltung dieser Vorschriften einschränken.
Tritt der Kunde vor Antritt der Fahrt vom Vertrag zurück, so behalten wir unseren Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Die uns ersparten Aufwendungen werden wir absetzen.
Anstelle der vereinbarten Vergütung können wir eine Rücktrittspauschale, wie nachstehend aufgeführt, berechnen:
· bis zum 30. Tag vor Fahrtantritt – 25 %
· ab 29. Tag bis 7. Tag vor Fahrtantritt – 45 %
· ab 6. Tag vor Fahrtantritt – mindestens – 70 %
der vereinbarten Vertragssumme.
Löst der Kunde aufgrund außergewöhnlicher Umstände den Vertrag nach Antritt der Fahrt, die zu einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung führt, so haben wir Anspruch auf Zahlung für die bereits erbrachten Leistungen und können Kostenerstattung für die Rückführung des Kunden verlangen.
Sämtliche dadurch entstehenden Kosten, z. B. Stornierungsgebühren für Schiffe, Fähren, Hotel-, oder Pensionsleistungen etc. bleiben unberührt und sind entsprechend zu erstatten.
Kann der von uns bestätigte Omnibus aus Gründen höherer Gewalt oder dergleichen nicht zur Verfügung gestellt werden, so sind wir bemüht einen möglichst gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Bei Fahrzeugausfall sorgen wir für eine den Verhältnissen angepasste Rückbeförderung der Fahrgäste. Hierfür hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Weitergehende Ansprüche durch den Kunden sind ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind grundsätzlich vor Fahrtantritt bar oder unbar und ohne Abzug zu leisten, soweit nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsweise schriftlich vereinbart wurde. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Zur Entstehung des Erhebungsrechts von Verzugszinsen bedarf es keiner ausdrücklichen Inverzugssetzung.
Aufrechnung mit bestrittenen Gegenansprüchen, soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt wurden.

