Über Brings Reisen

Ob Tages-, Mehrtagesfahrt oder komplexes Mobilitätskonzept - mit diesem busfinder-Partner sind Sie sicher, komfortabel und flexibel unterwegs.

Mit modernen und gut gewarteten Fahrzeugen bieten wir Ihnen stets eine angenehme Reiseerfahrung. Die Buchung unserer Busse ist einfach und unkompliziert, sodass Sie flexibel und stressfrei planen können. Wer einen Bus in Willich mieten möchte, ist bei Brings Reisen genau richtig.

Der Omnibus-Betrieb BRINGS Reisen kann mittlerweile auf eine über 90jährige Geschichte zurückblicken, die bisher vier Generationen der Familie Brings  durchläuft. Sicher ist, dass die Geschichte auch weiter laufen wird, denn die fünfte Generation sitzt schon in den Startlöchern

Informationen

Unternehmen
Brings Reisen

Adresse
Linsellesstraße 85, 47877 Willich, DE

UID-Nummer
DE200031075

  • Bewertungen
  • Busse
  • AGB & Stornobedingungen

Kundenbewertungen für Brings Reisen

4.85/5 Hervorragend (99 Bewertungen)
Pünktlichkeit
4.81 / 5
Betreung durch den Lenker, Höflichkeit
4.86 / 5
Fahrverhalten des Lenkers
4.91 / 5
Entsprach der Bus der gebuchten Leistung
4.93 / 5
Preis-/Leistungsverhältnis
4.59 / 5
Sauberkeit des Busses
4.9 / 5
Betreuung durch das Busunternehmen des Busses
4.8 / 5

Auszug der Kundenkommentare

Hier finden Sie drei der aktuellsten Kommentare zum Unternehmen.

Thomas S
Verein . Juli 6, 2026
5 / 5
Sehr gutes, unkompliziertes Buchen, prompter, guter Austausch mit der Dispotion. Angenehme Fahrt :) Sehr gutes, unkompliziertes Buchen, prompter, guter Austausch mit der Dispotion. Angenehme Fahrt :)
Verena B
Schule/Kindergarten . Juli 10, 2026
5 / 5
Es hat alles wunderbar geklappt. Der Kontakt vorab war sehr gut und auch der Busfahrer war sehr freundlich und hilfsbereit. Es hat alles wunderbar geklappt. Der Kontakt vorab war sehr gut und auch der Busfahrer war sehr freu...
Hajo B
Privatkunde . August 30, 2026
5 / 5
Herr M. war sehr zuvorkommend. Er war ein guter Fahrer. Ein verlorenes Handy konnten wir später noch bei ihm abholen. Toller Einsatz, toller Mitarbeiter. Lg Herr M. war sehr zuvorkommend. Er war ein guter Fahrer. Ein verlorenes Handy konnten wir später noch...
Marco J
Schule/Kindergarten . April 22, 2025
4.64 / 5
Bus war pünktlich vor Ort. Der Fahrer super freundlich mit Begrüßung per Mikro - das hat Spaß gemacht. Kompetent und sicher hat uns dieser Fahrer nach Hause gebracht. So machen Busreisen Freude! Bus war pünktlich vor Ort. Der Fahrer super freundlich mit Begrüßung per Mikro - das hat Spaß gemach...
Alexander J
Privatkunde . Juni 10, 2025
5 / 5
Wir sind mit den Pfadfindern zum Pfingstlager gefahren und hatten zwei sehr freundliche und kompetente Busfahrer. Der Bus war sehr sauber und wir sind generell sehr zufrieden gewesen. Auch die Informationen und Mails der Verwaltung waren freundlich und sehr angenehm. Wir sind mit den Pfadfindern zum Pfingstlager gefahren und hatten zwei sehr freundliche und kompeten...

Auszug der Fahrzeuge von Brings Reisen

co2 badge
Mercedes-Benz
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
Klimaanlage
Mercedes-Benz
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
Klimaanlage
Toilette
2 Kühlschänke
Setra
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
1 Monitor
Klimaanlage
2 Kühlschänke
Kaffeemaschine
220V-Steckdosen
Toilette
Mercedes-Benz
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
Klimaanlage

Informationen zu AGB, Storno- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Miet-Omnibusfahrten

Brings Reisen GmbH & Co. KG, Willich-Schiefbahn

1. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind solange freibleibend, bis sie durch uns, für den Umfang der von uns vertraglich vereinbarten Leistungen, schriftlich bestätigt werden. Eine solche umfasst die gewünschten Omnibusse, unter Angabe von Sitzplätzen und Komfort, sowie die Abfahrtsstelle, die Abfahrtszeit und eine kalkulierbare Rückkunftzeit.

2. Leistungsumfang

Leistungsabweichungen nach erfolgtem Vertragsabschluss und nicht unsererseits gegen die Grundsätze von Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet. Änderungswünsche des Kunden nach Fahrtantritt sind nur um Rahmen der gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen möglich. Der Fahrer entscheidet im Zweifelsfall an Ort und Stelle und wird entsprechend nach telefonischer Rücksprache mit unserem Büro bevollmächtigt.

3. Leistungsänderung/Preise

Unsere Angebote werden nach den vor Vertragsabschluss gewünschten Leistungen erstellt.

Es gelten grundsätzlich die vereinbarten Preise, jedoch sind für die nach beendeter Fahrt erbrachten Leistungen maßgebend. Entstehen etwaige Mehrkosten, z. B. durch weitere, nicht bei der Bestellung berücksichtigten Teilnehmer, durch Verlegung bzw. Veränderung der ursprünglich festgelegten Fahrroute oder durch Beendigung der Reise zu einem späteren Zeitpunkt, kann eine Nachbelastung erfolgen. Alle Nebenkosten, wie z. B. Straßenbenutzungsgebühren, Maut, Beförderungssteuer im Ausland, Fährkosten, Parkgebühren, Telefonkosten, Reiseleitung und -vermittlung, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für den Fahrer im Rahmen der Gruppe, sind nicht im Reisepreis enthalten und – falls nichts gegenteiliges vereinbart wurde – vom Kunden zu erstatten.

4. Zahlungsbedingungen 

Zahlungen sind grundsätzlich vor Fahrtantritt bar und ohne Abzug zu leisten, soweit nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsweise schriftlich vereinbart wurde. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

Zur Entstehung des Erhebungsrechts von Verzugszinsen bedarf es keiner ausdrücklichen Inverzugssetzung. 

Aufrechnung mit bestrittenen Gegenansprüchen, soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt wurden.

5. Durchführung, Rücktritt, Kündigung

Alle vertraglichen zugesagten Omnibusse werden 15 Minuten vor Fahrtantritt bereitgestellt, sofern keine unvorhersehbaren Ereignisse (Wetterverhältnisse, Verkehrssituation, Staus etc.) eintreten.

Unser Fahrpersonal hat sich an die gesetzlichen Bestimmungen und an die EG-Vorschriften zur Arbeitszeit zu halten. Der Auftraggeber darf daher dem Fahrpersonal keine Anweisung erteilen, die die Einhaltung dieser Vorschriften einschränken.

Tritt der Kunde vor Antritt der Fahrt vom Vertrag zurück, so behalten wir unseren Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Die uns ersparten Aufwendungen werden wir absetzen.

Anstelle der vereinbarten Vergütung können wir eine Rücktrittspauschale, wie nachstehend aufgeführt, berechnen:

· bis zum 30. Tag vor Fahrtantritt – 25 %

· ab 29. Tag bis 7. Tag vor Fahrtantritt – 45 %

· ab 6. Tag vor Fahrtantritt – mindestens – 70 %

der vereinbarten Vertragssumme.

Löst der Kunde aufgrund außergewöhnlicher Umstände den Vertrag nach Antritt der Fahrt, die zu einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung führt, so haben wir Anspruch auf Zahlung für die bereits erbrachten Leistungen und können Kostenerstattung für die Rückführung des Kunden verlangen.

Sämtliche dadurch entstehenden Kosten, z. B. Stornierungsgebühren für Schiffe, Fähren, Hotel-, oder Pensionsleistungen etc. bleiben unberührt und sind entsprechend zu erstatten.

Kann der von uns bestätigte Omnibus aus Gründen höherer Gewalt oder dergleichen nicht zur Verfügung gestellt werden, so sind wir bemüht einen möglichst gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Bei Fahrzeugausfall sorgen wir für eine den Verhältnissen angepasste Rückbeförderung der Fahrgäste. Hierfür hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Weitergehende Ansprüche durch den Kunden sind ausgeschlossen.

6. Rücktritt/Kündigung durch den Unternehmer

Es gilt ein Rücktrittsrecht vor Fahrtantritt oder ein Kündigungsrecht nach Fahrtantritt als vereinbart, wenn

· Außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer von uns nicht zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung führen.

· Außergewöhnliche Umstände während der Fahrt eintreten, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Es besteht dann Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung, jedoch werden Aufwendungen, die wir aufgrund nicht in Anspruch genommener Leistung ersparen, angerechnet.

7. Verhalten der Fahrgäste

Alle Teilnehmer haben sich bei Benutzung sämtlicher Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, der eigenen Sicherheit und Rücksicht auf andere Personen gebieten (§14BOKraft). Das Fahrpersonal kann die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die erahnen lassen, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die anderen Fahrgäste darstellt. Bei konkreter Gefahr muss der Ausschluss von der Beförderung erfolgen (§13BOKraft). Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die Ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden (§14 Abs 4BOKraft) und verliert dadurch Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Fahrgelder.

Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahme oder Verlassen seines Sitzes, sich sofort festen Halt zu verschaffen. Schäden, an der eigenen Person oder bei Mitreisenden, die durch Missachtung dieser Vorschrift entstehen, hat der jeweilige Fahrgast selbst zu vertreten und es wird unserseits keine Haftung übernommen. Dies gilt ach für Fahrgäste, die auf freiwilliger Basis einen angebotenen Getränke- oder Speisen-Board-Service in Anspruch nehmen.

Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung oder Beschädigung des Omnibusses entstehen, sind vom Kunden zu erstatten.

8. Haftung durch den Unternehmer

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsmäßige Erbringung unserer vertraglich zugesagten Leistungen. Insgesamt ist die Haftung jedoch auf die Höhe des vereinbarten Fahrpreises begrenzt, soweit 

- ein Schaden des Fahrgastes nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wird oder

- der Unternehmer wegen eines dem Fahrgast entstehenden Schadens durch das Verschulden eines anderen Leistungsträgers haftbar ist.

Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistung, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

9. Gepäck 

Gepäck wird im normalen Umfang (1 Koffer/1 Reisetasche) ohne Mehrkosten mitbefördert. Beim Ein- und Aussteigen und während der Fahrt ist es vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen. Wir haften nicht für Gepäckschäden, die durch Verschulden anderer Fahrgäste oder durch Ver- und/oder Entladung entstehen. Es wird außerdem keine Haftung für die im Fahrzeug liegen gelassenen Gepäckstücke oder sonstigen Gegenstände übernommen. Wir empfehlen daher eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.

10. Ausschluss von Ansprüchen von Verjährung

Etwaige Ansprüche wegen Nichteinbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Fahrt uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist nachweisbar gehindert wurde. Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren nach Ablauf von sechs Monaten, sonstige Ansprüche zwei Jahre nach Beendigung der Fahrt. 

11. Pass,- Visa,- Zoll,- Devisen- und sonstige Vorschriften 

Der Kunde und der jeweilige Fahrgast ist für die Kenntnis und Einhaltung sämtlicher Vorschriften selbst 

Verantwortlich und hat sämtliche Konsequenzen aufgrund Nichtbeachtung zu tragen.

12. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemein Geschäftsbedingungen- kurz AGB genannt – unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sämtliche Abweichungen sind nur wirksam, sofern diese schriftlich von uns bestätigt wurden. Evt. Beschwerden etc. haben nicht mit dem Fahrpersonal, sondern ausschließlich in schriftlicher Form mit unserem Büro zu erfolgen. Mit der Annahme unseres Angebotes und Vertragsunterzeichnung gelten diese Beförderungs- und Geschäftsbedingungen als anerkannt.

Wir setzten voraus, dass der Auftraggeber sämtliche Mitreisenden über diese Vereinbarung und Geschäftsbedingungen informiert und in Kenntnis setzt.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Krefeld.

  

Durchführung, Rücktritt, Kündigung

Alle vertraglichen zugesagten Omnibusse werden 15 Minuten vor Fahrtantritt bereitgestellt, sofern keine unvorhersehbaren Ereignisse (Wetterverhältnisse, Verkehrssituation, Staus etc.) eintreten.

Unser Fahrpersonal hat sich an die gesetzlichen Bestimmungen und an die EG-Vorschriften zur Arbeitszeit zu halten. Der Auftraggeber darf daher dem Fahrpersonal keine Anweisung erteilen, die die Einhaltung dieser Vorschriften einschränken.

Tritt der Kunde vor Antritt der Fahrt vom Vertrag zurück, so behalten wir unseren Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Die uns ersparten Aufwendungen werden wir absetzen.

Anstelle der vereinbarten Vergütung können wir eine Rücktrittspauschale, wie nachstehend aufgeführt, berechnen:

· bis zum 30. Tag vor Fahrtantritt – 25 %

· ab 29. Tag bis 7. Tag vor Fahrtantritt – 45 %

· ab 6. Tag vor Fahrtantritt – mindestens – 70 %

der vereinbarten Vertragssumme.

Löst der Kunde aufgrund außergewöhnlicher Umstände den Vertrag nach Antritt der Fahrt, die zu einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung führt, so haben wir Anspruch auf Zahlung für die bereits erbrachten Leistungen und können Kostenerstattung für die Rückführung des Kunden verlangen.

Sämtliche dadurch entstehenden Kosten, z. B. Stornierungsgebühren für Schiffe, Fähren, Hotel-, oder Pensionsleistungen etc. bleiben unberührt und sind entsprechend zu erstatten.

Kann der von uns bestätigte Omnibus aus Gründen höherer Gewalt oder dergleichen nicht zur Verfügung gestellt werden, so sind wir bemüht einen möglichst gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Bei Fahrzeugausfall sorgen wir für eine den Verhältnissen angepasste Rückbeförderung der Fahrgäste. Hierfür hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Weitergehende Ansprüche durch den Kunden sind ausgeschlossen.

 Zahlungsbedingungen 

Zahlungen sind grundsätzlich vor Fahrtantritt bar oder unbar und ohne Abzug zu leisten, soweit nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsweise schriftlich vereinbart wurde. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

Zur Entstehung des Erhebungsrechts von Verzugszinsen bedarf es keiner ausdrücklichen Inverzugssetzung. 

Aufrechnung mit bestrittenen Gegenansprüchen, soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt wurden.

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