Über Feniks Bus

Ob Tages-, Mehrtagesfahrt oder komplexes Mobilitätskonzept - mit diesem busfinder-Partner sind Sie sicher, komfortabel und flexibel unterwegs.

Mit modernen und gut gewarteten Fahrzeugen bieten wir Ihnen stets eine angenehme Reiseerfahrung. Die Buchung unserer Busse ist einfach und unkompliziert, sodass Sie flexibel und stressfrei planen können. Wer einen Bus in Wien mieten möchte, ist bei Feniks Bus genau richtig.

Ihr freundliches Busunternehmen im Internet und auf der Strasse! Ihr Spezialist wenn es um Reisen mit hohem Komfort und höchster Sicherheit geht. "Wir sind gerne für Sie unterwegs!" lautet unser Motto, und um diesem auch gerecht zu werden, bieten wir Ihnen moderne, komfortable Fahrzeuge, geschulte und erfahrene Lenker sowie Jahrzehnte lange Erfahrung in der Reisebusbranche. Ob es der hohe Norden ist oder vielleicht doch der sonnige Süden, ob Tagesausflüge oder einfache Transfers, wir bringen Sie sicher an Ihr Ziel.

Informationen

Unternehmen
Feniks Bus

Adresse
Friedmanngasse 64/13, 1160 Wien, AT

UID-Nummer
ATU66301405

  • Bewertungen
  • Busse
  • AGB & Stornobedingungen

Kundenbewertungen für Feniks Bus

4.74/5 Hervorragend (259 Bewertungen)
Pünktlichkeit
4.7 / 5
Betreung durch den Lenker, Höflichkeit
4.7 / 5
Fahrverhalten des Lenkers
4.69 / 5
Entsprach der Bus der gebuchten Leistung
4.72 / 5
Preis-/Leistungsverhältnis
4.67 / 5
Sauberkeit des Busses
4.64 / 5
Betreuung durch das Busunternehmen des Busses
4.68 / 5

Auszug der Kundenkommentare

Hier finden Sie drei der aktuellsten Kommentare zum Unternehmen.

Daniela S
Schule/Kindergarten . März 11, 2026
4.71 / 5
Der Lenker war sehr freundlich und brachte uns sicher ans Ziel und wieder zurück. Der Lenker war sehr freundlich und brachte uns sicher ans Ziel und wieder zurück.
Petra S
Schule/Kindergarten . Juni 13, 2026
5 / 5
Unsere Buchung hat tadellos geklappt, auch die Kommunikation mit dem Busunternehmen und den Fahrern war komplikationslos. Der Bus war zur Abfahrt und Rückfahrt pünktlich am Treffpunkt. Allerdings sollte man, wenn man Kinder befördert, die Toilette im Bus benutzen können. Wir mussten leider am Straßenrand anhalten, damit zwei Kinder ihren Bedürfnissen nachkommen konnten. Unsere Buchung hat tadellos geklappt, auch die Kommunikation mit dem Busunternehmen und den Fahrern ...
Felicitas Z
Verein . März 25, 2026
5 / 5
Die Kommunikation im Vorfeld war perfekt, bei der Reise selbst lief alles genau nach Plan. Unser Fahrer war sehr freundlich und professionell. Danke für diesen reibungsfreien Ablauf! Die Kommunikation im Vorfeld war perfekt, bei der Reise selbst lief alles genau nach Plan. Unser Fah...
Elisabeth L
Privatkunde . Februar 23, 2025
4.57 / 5
Vielleicht sollte der Bus bereits voll getankt kommen und nicht erst mit den Fahrgästen eine Tankstelle suchen Außerdem war noch Mist (u.a. Eine Glaswasserflasche) von der vorigen Fahrt im Bus Ansonsten waren wir sehr zufrieden Vielleicht sollte der Bus bereits voll getankt kommen und nicht erst mit den Fahrgästen eine Tankste...
Stefan M
Privatkunde . Februar 1, 2025
4.86 / 5
Alles bestens: Pünktlich, Bus in ausgezeichnetem Zustand, freundlicher Chauffeur und sehr gutes Preis/Leistungsverhältnis. Alles bestens: Pünktlich, Bus in ausgezeichnetem Zustand, freundlicher Chauffeur und sehr gutes Prei...

Auszug der Fahrzeuge von Feniks Bus

Neoplan
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
Klimaanlage
Kaffeemaschine
DVD
220V-Steckdosen
Toilette
MAN
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
Klimaanlage
DVD
220V-Steckdosen
Toilette
2 Kühlschänke
Mercedes-Benz
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
Klimaanlage
Kaffeemaschine
DVD
220V-Steckdosen
Toilette
2 Kühlschänke
Setra
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
Klimaanlage
Kaffeemaschine
DVD
220V-Steckdosen
Toilette

Informationen zu AGB, Storno- und Zahlungsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Autobusunternehmungen (AGB)  

Die nachstehenden Klauseln beziehen sich auf reine Beförderungsleistungen im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetzes. Diese AGBs sind insbesondere für über die Beförderungsleistungen hinausgehende „Reisedienstleistungen“ (z.B. Übernachtung, etc.) nicht anzuwenden und gelten in diesem Fall die „Allgemeinen Reisebedingungen in der jeweils letztgültigen Fassung“.

1. Preis-/Zahlungsmodalitäten

1.1. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass der im Angebot vereinbarte Preis sich ausschließlich auf die im Angebot vereinbarte Fahrtstrecke und die angegebene Fahrdauer (vereinbarte Leistung/Preisberechnungsbasis) bezieht.

1.2. Mehrleistungen, die aus Gründen, die der Besteller bzw. die Fahrgäste zu vertreten haben, sowie wenn es die Sicherheit oder verkehrsbedingte Erfordernisse erfordern, werden gesondert in Rechnung gestellt.

1.3. Alle mit dem Betrieb des Fahrzeuges nicht zusammenhängenden Spesen – wie insbesondere Straßenmaut, Fährgebühren, Parkgebühren, Straßen- und andere Steuern im In- und Ausland – sind vom Besteller zu leisten.

1.4. Eine etwaige Organisation für Verpflegung und Quartier des Lenkers sowie deren Kosten auf Basis Halbpension übernimmt der Besteller (Auftraggeber).

1.5. Liegen vier Monate zwischen Vertragsschluss und Beförderungsleistung, kann der Autobusunternehmer Preiserhöhungen bis 10 % des vereinbarten Preises in Rechnung stellen, wenn erst nach Vertragsschluss eine Erhöhung von Beförderungskosten (Kraftstoffkosten und Personalkosten) eintritt, die bei Vertragsschluss nicht einkalkuliert werden konnte.Solche Preiserhöhungen sind nur zulässig, soweit sich die Kostenerhöhung anteilig auf den Mietpreis auswirkt. Eine demnach zulässige Preiserhöhung hat der Autobusunternehmer dem Besteller gegenüber unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes zu erklären und nachzuweisen.

1.6. Alle auflaufenden Barauslagen, wie z.B. Mautgebühren, Fährgebühren, öffentliche Abgaben im Ausland (Beförderungs- oder Straßenverkehrssteuern, Zusatzversicherungen, etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt. Verpflegung und Unterkunft der Lenker ist vom Auftraggeber beizustellen.

1.7. Der Fahrpreis ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Der Besteller verpflichtet sich bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu bezahlen.Weiters verpflichtet sich der Besteller im Fall des Verzuges entstehende mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

1.8. Der Fahrzeugeinsatz bleibt dem Autobusunternehmer vorbehalten. Werden aus betrieblichen Gründen größere Fahrzeuge für Mietwagenfahrten eingesetzt, erfolgt die Berechnung des Fahrpreises nach der bestellten Wagenkategorie.

2. Rücktritt-/Storno-/Kündigungsmodalitäten

2.1. Eine Stornierung kann nur schriftlich bis mindestens einen Kalendertag vor Abfahrt zur Kenntnis genommen werden. Eine Stornierung am Tag des Reiseantrittes kann nicht zur Kenntnis genommen werden und ist der gesamte Preis zu ersetzen.

2.2. Wird ein vereinbarter Beförderungsauftrag vom Auftraggeber storniert, sind dem Autobusunternehmen die bereits entstandenen Kosten, jedoch mindestens bis zum 7. Werktag vor dem bestellten Termin 20 % und ab dem 7. Werktag vor dem bestellten Termin 40 % des vereinbarten oder des sich aus dem Auftrag ergebenden Entgeltes als Stornogebühr zu ersetzen. Erfolgt die Stornierung erst am Tag des bestellten Termins oder an einem unmittelbar davor liegenden Sonn- oder Feiertag, beträgt die Stornogebühr 70 % des Entgeltes.

3. Haftungsfragen/Verhalten der Fahrgäste

3.1. Der Autobusunternehmer haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Unternehmers für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung.Der Autobusunternehmer haftet für die rechtzeitige Stellung der bestellten fahrbereiten Fahrzeuge, soweit er nicht durch Umstände gehindert wird, die vom Autobusunternehmer nicht zu vertreten sind (höhere Gewalt, Streik, ungewöhnliche bzw. unvorhersehbare Behinderungen im Straßenverkehr, etc.).

3.2. Der Autobusunternehmer haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der/den vom Fahrer oder Reiseleiter bekanntgegebenen Abfahrtszeit/en einfinden. Er haftet auch nicht für Ansprüche von Fahrgästen, welche nicht mitbefördert werden können, weil sie die erforderlichen Personaldokumente nicht bei sich führen.Weiters besteht keine Haftung für verspätetes Eintreffen bei Zwischenaufenthalten oder am Abfahrts- /Zielort.

3.3. Der Autobus darf nur mit der Anzahl von Fahrgästen besetzt werden, für die er zugelassen ist.Sollte die zulässige bzw. vereinbarte Fahrgastanzahl überschritten werden, ist der Autobusunternehmer (Lenker) berechtigt, von der vereinbarten Leistung unter Wahrung aller Ansprüche zurückzutreten.

3.4. Handgepäck bzw. Reisegepäck muss derart verpackt sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigung gesichert ist. Auf den Gepäckstücken müssen Namen und Adressen des Besitzers/Eigentümers haltbar angebracht sein.

3.5. Reisegepäck wird nur im Rahmen des verfügbaren Laderaums mitgenommen. Für Geld oder Wertgegenstände besteht keine Haftung. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Der Autobusunternehmer haftet nicht für Gepäckstücke, die nach dem Ausladen aus dem Autobus abhanden kommen. Ebenso besteht keine Haftung für Gepäckstücke (Handgepäck), wenn diese bei Zwischenstopps oder über Nacht im Autobus verbleiben.

3.6. Dem Besteller obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung. Den Anweisungen des Bordpersonals (Lenker) ist unbedingt Folge zu leisten. Der Besteller haftet auch für durch seine Fahrgäste verursachte Schäden (Verunreinigung) am Fahrzeug oder anderen Sachen des Busunternehmens.Die Haftung besteht nicht, wenn weder der Besteller noch seine Fahrgäste den Schaden zu vertreten haben.Sonstige Ansprüche (Verdienstausfall, Stehzeiten, etc.) bleiben unberührt.

3.7. Die im Autobus angebrachten Sicherheitsgurte sind vorschriftsmäßig während der Fahrt anzulegen.

3.8. Sitzplätze dürfen nur kurzzeitig verlassen werden. Jeder Reisende ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen, insbesondere beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.Fahrgäste, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Bordpersonals (Lenkers) nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Mitfahrgäste entsteht oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für das Autobusunternehmen unzumutbar ist.Ein Anspruch auf Rückbeförderung oder Rückgriffsansprüche des Bestellers gegenüber dem Autobusunternehmer besteht in diesen Fällen nicht.

3.9. Beschwerden sind zunächst an das Bordpersonal (Lenker), und – falls dieses mit vertretbarem Aufwand nicht abhelfen kann – an das Autobusunternehmen zu richten.

3.10. Der Besteller ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen des ihm Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.

4. Vertragsschlussmodalitäten

4.1. Der Besteller verpflichtet sich, nur insoweit Fahrleistungen vom Lenker zu verlangen, als dies mit den einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften (z.B. Lenkpausen, Ruhezeiten, etc.) vereinbart ist. Der Lenker ist berechtigt und verpflichtet, aus eben diesen Gründen bestimmte Fahrdienstleistungen zu verweigern.Der Lenker ist weiters berechtigt, von der vorgeschriebenen Strecke abzuweichen, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder aus verkehrstechnischen Gründen wie Stau, Baustellen und dgl. erforderlich ist.

4.2. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.Der Besteller oder dessen Bevollmächtigter ist verpflichtet, auf dem Fahrtauftrag Personenanzahl, Zeit der Rückkunft, allfällige Routenänderungen und die Durchführung der Fahrt zu bestätigen. Abweichungen vom Angebot sind, sofern diese nicht vor Antritt der Fahrt mit dem Autobusunternehmer vereinbart wurden, vom Besteller (dessen Bevollmächtigten) auf dem Fahrtauftrag des Lenkers schriftlich zu bestätigen.

5. Gerichtsstand

5.1. Vereinbart gilt österreichisches Recht. Es wird österreichische inländische Gerichtsbarkeit vereinbart.

5.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Beförderungsvertrag bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichtes nach dem Standort/Sitz des Autobusunternehmens. Ist/sind der/die Besteller Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat/haben im Inland seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ist/sind er/sie im Inland beschäftigt, so gilt diese Gerichtsstandvereinbarung nur dann, wenn der Standort/Sitz des Autobusunternehmens im Sprengel des Hauptwohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung des/der Besteller(s) liegt.

bis 15 Tage vor bestelltem Termin: 0%

bis 10 Tage vor bestelltem Termin: 20%

bis 7 Tag vor bestelltem Termin: 30%

bis 3 Tag vor bestelltem Termin: 40%

bis 1 Tag vor bestelltem Termin: 50%

am Tag des bestellten Termin, No Show: 70%




Zahlbar binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung.

Für die Unzuverlässigen Kunden ist volle Vorauszahlung erforderlich.

Bei Bestellungen aus dem Ausland ist volle Vorauszahlung erforderlich.

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