Über Frank Reisen
Ob Tages-, Mehrtagesfahrt oder komplexes Mobilitätskonzept - mit diesem busfinder-Partner sind Sie sicher, komfortabel und flexibel unterwegs.
Mit modernen und gut gewarteten Fahrzeugen bieten wir Ihnen stets eine angenehme Reiseerfahrung. Die Buchung unserer Busse ist einfach und unkompliziert, sodass Sie flexibel und stressfrei planen können. Wer einen Bus in Waidhofen an der Thaya mieten möchte, ist bei Frank Reisen genau richtig.
Mit klaren Zielen auf stabilem Wachstumskurs
Frank Reisen hat sich in seit Unternehmensgründung rasant und erfolgreich entwickelt.
Ein großer Teil unseres Erfolgskonzepts findet sich in unserem Leitbild, das wir voller Leidenschaft leben
· Begeisterte Kunden sind der Schlüssel unseres Erfolgs
· Der Servicegedanke steht bei uns im Vordergrund
· Wir agieren als Team mit Freude und Kompetenz
· Unsere Mitarbeiter sind der Grundstein unseres Erfolgs
· Wir bieten ein optimales Preis-Leistungsverhältnis mit qualitativ hochwertigen Angeboten
· Wir setzen auf abgasarme und umweltschonende Fahrzeuge
"Unsere Vision - Wir wollen mit unseren Reisen Menschen glücklich machen."
Petra Wurz-Frank und Christoph Wurz führen das Unternehmen bereits in 3. Generation. Über 80 Mitarbeiter sorgen tagtäglich mit Freude und Motivation dafür, Ihnen die schönste Zeit des Jahres zu bescheren. Mit einem eigenen Fuhrpark von über 50 Omnibussen der neuesten Generation, die von unseren langjährigen und bestens geschulten BusfahrerInnen gelenkt werden, garantieren wir Ihnen maximale Sicherheit und ausgezeichneten Service sowohl auf Reisen als auch im regionalen Linienverkehr.
"Wir lieben das Reisen und wollen mit unserem Reiseangebot Menschen glücklich machen!" -
Petra Wurz-Frank und Christoph Wurz
Informationen
Unternehmen
Frank Reisen
Adresse
Hans-Kudlich-Straße 4, 3830 Waidhofen an der Thaya, AT
UID-Nummer
ATU 73184136
- Bewertungen
- Busse
- AGB & Stornobedingungen
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Auszug der Fahrzeuge von Frank Reisen




Informationen zu AGB, Storno- und Zahlungsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Frank Reisen GmbH als Beförderer und ihren Vertragspartnern über reine Beförderungsleistungen im Gelegenheitsverkehr. Diese AGB gelten sohin nicht, wenn neben der Beförderungsleistung auch weitere Reiseleistungen im Sinne einer Pauschalreise Vertragsinhalt sind.
Vertragsabschluss/Vertragsinhalt
Ein Vertrag über die von der Frank Reisen GmbH angebotene Beförderungsleistung kommt erst mit einer schriftlichen Bestätigung durch die Frank Reisen GmbH gemäß deren Angebot aufgrund dieser Geschäftsbedingungen zustande. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ebenso bedarf auch die Änderung dieser Schriftformklausel zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die Angebote der Frank Reisen GmbH sind freibleibend. Ist ein Angebot zum Vertragsabschluss zeitlich befristet, so ist die Frank Reisen GmbH auch nur bis zum Ablauf dieser Frist daran gebunden. Der Frank Reisen GmbH steht es jedoch frei, auch nach Ablauf dieser Frist eingehende Buchungen anzunehmen.
Vertragsinhalt / Preis / Abrechnung
Der im Angebot vereinbarte Preis bezieht sich ausschließlich auf die beauftragte Fahrtstrecke und die angegebene Fahrtdauer. Wird die vereinbarte Fahrtstrecke oder Fahrtdauer aus Gründen, die vom Vertragspartner oder den Fahrgästen zu vertreten sind, wenn es die Sicherheit erfordert oder verkehrsbedingte Erfordernisse vorliegen, überschritten, so werden diese Mehrleistungen gesondert in Rechnung gestellt. Alle mit dem Betrieb des Fahrzeuges nicht zusammenhängenden Spesen, insbesondere Straßenmaut, Fährgebühren, Parkgebühren, Straßen- und andere Steuern im In- und Ausland sind vom Vertragspartner zu leisten, soferne diese nicht explizit im Leistungsumfang angeführt sind.
Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, hat der Vertragspartner die Organisation für Verpflegung und Quartier des Lenkers und die hiefür anfallenden Kosten zu übernehmen. Nach Möglichkeit ist dem Lenker im Hotel, in dem die Fahrgäste untergebracht sind, ein Einzelzimmer zu gewähren.
Für den Fall, dass zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Beförderungsleistung mehr als vier Monate liegen, ist die Frank Reisen GmbH berechtigt Preiserhöhungen bis zu 10 % des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen, wenn nach Vertragsabschluss eine Erhöhung von Beförderungskosten, insbesondere Kraftstoff- und Personalkosten, eintritt, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war und daher nicht einkalkuliert werden konnten. Eine solche Preiserhöhung hat die Frank Reisen GmbH dem Vertragspartner unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes zu erklären und nachzuweisen.
Der Fahrpreis ist binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Zinsen in der Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz (im Falle von Verbrauchern gesetzliche Zinsen in der Höhe von 4 %) verrechnet. Darüber hinaus ist der Vertragspartner verpflichtet sämtliche Betreibungskosten aber auch Spesen, Gebühren, Kosten und sonstige Aufwendungen, die durch diesen Verzug entstehen, zu bezahlen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen, soweit diese nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von der Frank Reisen GmbH ausdrücklich anerkannt wurden, ist ausgeschlossen.
Vertragsinhalt
Die Frank Reisen GmbH haftet für die rechtzeitige Stellung der schriftlich bestellten fahrbereiten Wagen, soweit nicht Umstände vorliegen, welche die Frank Reisen GmbH trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht abwenden konnte. Die Frank Reisen GmbH haftet insbesondere nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich nicht rechtzeitig zu den vom Fahrer oder Reiseleiter bekannt gegebenen Abfahrtszeiten einfinden. Die Frank Reisen GmbH haftet auch nicht für Ansprüche von Fahrgästen, welche zurückgelassen werden müssen, weil sie erforderliche Personaldokumente, wie insbesondere Reise-, Visa- und Gesundheitsdokumente nicht bei sich führen.
Die Frank Reisen GmbH behält sich unabhängig von der übermittelten Auftragsbestätigung die Auswahl des Fahrzeuges vor, insbesondere einen Bus mit höherer Sitzplatzkapazität als auf der übermittelten Bestätigung vermerkt, zum Einsatz zu bringen. Werden aus betrieblichen Gründen größere Fahrzeuge eingesetzt, erfolgt die Berechnung des Fahrpreises nach der bestellten Wagenkategorie. Die Frank Reisen GmbH behält sich ebenso vor, die Leistung durch einen Buspartner durchführen zu lassen.
Rücktritt / Storno
Tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück hat er der Frank Reisen GmbH die bereits entstandenen Kosten zu ersetzen. Darüber hinaus hat der Vertragspartner bei Vertragsrücktritt ab dem 21. Werktag vor dem bestellten Termin 10 %, ab dem 14. Werktag vor dem bestellten Termin 35 %, ab dem 7. Werktag vor dem bestellten Termin 70 % des vereinbarten oder sich aus dem Auftrag ergebenden Entgelts als Stornogebühr zu bezahlen. Erfolgt die Absage am Tag des bestellten Termins, an einem unmittelbar davor liegenden Samstag, Sonn- oder Feiertag, oder aber in dem Fall, dass der Termin auf einen Montag fällt, am Freitag nicht bis längstens 12 Uhr, so beträgt die Stornogebühr 100 % des vereinbarten Entgelts.
Reisegepäck
Der Fahrgast ist berechtigt auf eigene Gefahr Gegenstände, die er im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der Mitreisenden unterbringen kann, kostenlos mitzunehmen (Handgepäck). Darüber hinaus ist der Reisende auch berechtigt ein weiteres Reisegepäck im Rahmen des verfügbaren Laderaums mitzunehmen. Hand- und Reisegepäck muss derart verpackt sind, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigung gesichert ist. Der Fahrgast hat sein Reisegepäck für eine korrekte Zuordnung und Rückgabe, insbesondere zur Vermeidung von Verwechslungen, mit Namen und Anschrift gut erkennbar zu kennzeichnen. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Die Mitnahme von Tiere, ist nur gestattet, wenn die Frank Reisen GmbH zuvor ausdrücklich schriftlich zusichert und diese ohne Gefährdung oder Belästigung von Fahrgästen befördert werden können.
Für Geld oder Wertgegenstände besteht keine Haftung. Die Frank Reisen GmbH haftet auch nicht für Gepäckstücke, die nach dem Ausladen aus dem Autobus abhandenkommen, insbesondere wenn diese vom Fahrgast unbeaufsichtigt sind. Ebenso besteht keine Haftung für Handgepäck, wenn diese bei Zwischenstopps oder über Nacht im Autobus verbleiben. Im Haftungsfall ersetzt die Frank Reisen GmbH Schäden nur bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens jedoch bis € 55,00 pro Gepäckstück. Bei Transporten von Fahrrädern in einem Radanhänger oder Wintersportgeräten übernimmt die Frank Reisen GmbH keine Haftung für eventuelle Schäden, die während des Transports oder beim Be- und/oder Entladen entstehen.
Haftung / Verhalten der Fahrgäste
Der Autobus darf nur mit jener Anzahl von Fahrgästen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Sollte die zulässige bzw. vereinbarte Fahrgastzahl überschritten werden, ist die Frank Reisen GmbH bzw. der von ihr gestellte Lenker berechtigt, von der vereinbarten Leistung zurückzutreten.
Den Anweisungen des Bordpersonals, insbesondere des Lenkers, ist unbedingt Folge zu leisten. Die Lenker sind verpflichtet, während der Fahrdienstleistung die vorgeschriebenen Pausen einzuhalten. Der Vertragspartner verpflichtet sich daher nur insoweit Fahrleistungen vom Lenker zu verlangen, als dies mit den einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere Lenkpausen und Ruhezeiten, vereinbar ist. Der Lenker ist berechtigt und verpflichtet, aus eben diesen Gründen bestimmte Fahrdienstleistungen zu verweigern. Der Lenker ist weiters berechtigt, von der vorgeschriebenen Strecke abzuweichen, bzw. Fahrten oder Zufahrten zu verweigern, wenn aus sicherheitstechnischen Gründen, die Gefahr besteht das Fahrzeug zu beschädigen, oder dies aus anderen Sicherheitsgründen oder aus verkehrstechnischen Gründen wie Stau, Baustelle, Umleitung und dergleichen erforderlich ist.
Der Vertragspartner hat für sämtliche Verunreinigungen und Beschädigungen seiner Fahrgäste einzustehen. Insbesondere verpflichtet sich der Vertragspartner für die Reinigungs- bzw. Instandsetzungskosten, sowie den damit eventuell verbundenen Verdienstausfall durch Stehzeiten aufzukommen. Für die Reinigung werden pro angefangene Stunde € 40,00 plus anwendbare Umsatzsteuer verrechnet. Im Falle dessen, dass die Reinigung länger dauert, das Fahrzeug jedoch benötigt wird, ist der Vertragspartner verpflichtet der Frank Reisen GmbH jeden Ausfallstage mit pauschal € 500,00 plus anwendbare Umsatzsteuer zu ersetzen. Die Haftung besteht nicht, wenn weder der Vertragspartner, noch seine Fahrgäste den Schaden zu vertreten haben.
Die im Autobus angebrachten Sicherheitsgurte sind vorschriftsmäßig während der gesamten Fahrt anzulegen. Die Frank Reisen GmbH haftet nicht für Personenschäden infolge der Verletzung der Gurtenpflicht. Sitzplätze dürfen nur kurzzeitig verlassen werden. Jeder Reisende ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen, insbesondere beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes. Fahrgäste, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Bordpersonals, insbesondere des Lenkers, nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder die Mitfahrgäste entsteht oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für die Frank Reisen GmbH unzumutbar ist. Ein Anspruch auf Rückbeförderung oder Rückgriffsansprüche des Vertragspartners gegenüber der Frank Reisen GmbH besteht in diesem Fall nicht.
Beschwerden sind zunächst an das Bordpersonal, insbesondere den Lenker, zu richten. Sollte dieser keine adäquate Abhilfe schaffen können, so sind diese direkt an die Frank Reisen GmbH zu richten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen des ihm zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.
Der Besteller ist verpflichtet, nach Beendigung der Fahrt auf dem vorliegenden Formular die exakte Personenanzahl, Zeit der Rückkehr, allfällige Routenänderungen und dergleichen zu bestätigen.
Gewährleistung / Haftungsausschluss
Der Vertragspartner ist verpflichtet der Frank Reisen GmbH sämtliche Beschwerden von Fahrgästen unverzüglich telefonisch, außerhalb der Bürozeiten ausschließlich unter der eigens für diesen Zweck bekannt gegebenen Notfallnummer, und schriftlich mitzuteilen, damit die Frank Reisen GmbH die Möglichkeit erhält, einen allenfalls zu Recht bestehenden Mangel zu beheben, widrigenfalls jedwede Ansprüche daraus verwirkt sind. Im Falle dessen, dass es sich beim Vertragspartner um einen Verbraucher handelt, hat dieser ebenso unverzüglich allfällige Vertragswidrigkeiten der Frank Reisen GmbH mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen. Unterlässt es der Vertragspartner seiner Mitteilungspflicht nachzukommen, setzt er der Frank Reisen GmbH eine unangemessen kurze Frist oder verweigert er rechtsgrundlos die von der Frank Reisen GmbH angebotene Ersatzleistung, hat dies Auswirkungen auf seine allfälligen gewährleistungsrechtlichen Ansprüche. Das Unterlassen der Meldung kann hinsichtlich schadenersatzrechtlicher Ansprüche auch als Mitschulden angerechnet werden.
Höhere Gewalt/Ersatzleistung
Treten Ereignisse höherer Gewalt ein, die die Vertragserfüllung der Frank Reisen GmbH, wenn auch nur teilweise, unmöglich machen, so wird der Unternehmer unverzüglich darüber informiert. Zu Fällen höherer Gewalt zählen insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, kriegsähnliche Zustände und Bürgerkrieg, Terrorismus, Energie- und Rohstoffknappheit, Naturkatastrophen jeder Art (ua. Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Schneechaos), Epidemie, Pandemie, Grenzschließungen, Abriegelung von geografischen Gebieten, Verkehrsbehinderungen, Unterbrechung des Währungshandels, behördliche Einschränkungen oder Maßnahmen, welche die Durchführung einer Leistung erschweren oder nicht im geplanten Ausmaß zulassen oder die Wirtschaftlichkeit dadurch nicht mehr gegeben oder beeinträchtigt ist sowie alle sonstigen außergewöhnlichen Ereignisse.
In diesem Fall ist die Frank Reisen GmbH berechtigt hinsichtlich der sodann unmöglich gewordenen erfüllten Leistung nach eigener Wahl zur Gänze oder auch nur teilweise kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Mangels Verschulden der Frank Reisen GmbH sind Gewährleistungs- und Ersatzansprüche jeglicher Art des Unternehmers ausgeschlossen. Geleistete Anzahlungen oder Teilzahlungen sind nach Abzug des Wertes erbrachter Teilleistungen zurückzustellen. Jedenfalls aber ist die Frank Reisen GmbH auch berechtigt, eine Ersatzleistung anzubieten. Allfällige Mehrkosten sind von der Frank Reisen GmbH ohne unnötigen Aufschub dem Vertragspartner schriftlich bekannt zu geben. Bei Annahme der Ersatzleistung hat der Vertragspartner auch diese Kosten zu übernehmen.
Wird jedoch die Erbringung der vertraglichen Leistung durch Umstände auf Seiten des Vertragspartners unmöglich gemacht, gefährdet oder auch nur teilweise beeinträchtigt, so aber auch bei höherer Gewalt, ist ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner unzulässig. Dies betrifft insbesondere jenen Fall, bei welchem die Vertragsleistung der Frank Reisen GmbH in Folge nichterfolgter oder verspäteter Anreise der Fahrgäste unterbleibt oder verspätet ist. In diesem Fall wird die im Falle eines Stornos vereinbarte Stornogebühr zur Zahlung fällig.
Präklusion/Verjährung
Sämtliche Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Vertragsleistung hat der Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Vertragsleistung gegenüber der Frank Reisen GmbH schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegenüber der Frank Reisen GmbH verjähren grundsätzlich binnen einem Jahr ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, soweit dies nicht zwingenden internationalen Abkommen, Verordnungen oder Richtlinien der Europäischen Union oder sonstigen gesetzlichen Grundlagen, welche zwischen der Frank Reisen GmbH und dem Vertragspartner zur Anwendung gelangen, widerspricht.
Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein sollten, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt davon unberührt. Diese AGB finden auf Verbraucher jedenfalls nur insoweit Anwendung, als diese nicht zwingendem Recht widersprechen.
Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der Frank Reisen GmbH und dem Vertragspartner gilt das österreichische Recht.
Wenn vor dem Gesetz nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist und sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das Bezirksgericht Waidhofen/Thaya. Erfüllungsort ist 3830 Waidhofen/Thaya.
Bus-AGB Version 1.0, November 2020
Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber werden folgende Stornosätze verrechnet:
ab dem 21. Werktag vor dem bestellten Termin: 10 %
ab dem 14. Werktag vor dem bestellten Termin: 35 %
ab dem 7. Werktag vor dem bestellten Termin: 70 %
am Tag des bestellten Termins, an einem unmittelbar davor liegenden Samstag, Sonn- oder Feiertag, oder aber in dem Fall, dass der Termin auf einen Montag fällt, am Freitag bis längstens 12:00 Uhr: 100 %
Der Fahrpreis ist binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Zinsen in der Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz (im Falle von Verbrauchern gesetzliche Zinsen in der Höhe von 4 %) verrechnet. Darüber hinaus ist der Vertragspartner verpflichtet sämtliche Betreibungskosten aber auch Spesen, Gebühren, Kosten und sonstige Aufwendungen, die durch diesen Verzug entstehen, zu bezahlen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen, soweit diese nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von der Frank Reisen GmbH ausdrücklich anerkannt wurden, ist ausgeschlossen.

