Über Franz Hammer Busreisen

Ob Tages-, Mehrtagesfahrt oder komplexes Mobilitätskonzept - mit diesem busfinder-Partner sind Sie sicher, komfortabel und flexibel unterwegs.

Mit modernen und gut gewarteten Fahrzeugen bieten wir Ihnen stets eine angenehme Reiseerfahrung. Die Buchung unserer Busse ist einfach und unkompliziert, sodass Sie flexibel und stressfrei planen können. Wer einen Bus in Kirchbach in der Steiermark mieten möchte, ist bei Franz Hammer Busreisen genau richtig.

Unser Fuhrpark wird stets auf dem neuesten Stand gehalten und natürlich ständig gewartet und gepflegt, damit die Sicherheit und der Komfort für unsere Gäste gewährleistet ist. Überzeugen Sie sich selbst von unserer Flotte, die Luxusbusse in allen Variationen und Größen umfasst.

Informationen

Unternehmen
Franz Hammer Busreisen

Adresse
Maierhofen 20, 8082 Kirchbach in der Steiermark, AT

UID-Nummer
ATU 68176038

  • Bewertungen
  • Busse
  • AGB & Stornobedingungen

Kundenbewertungen für Franz Hammer Busreisen

4.8/5 Hervorragend (10 Bewertungen)
Pünktlichkeit
0 / 5
Betreung durch den Lenker, Höflichkeit
0 / 5
Fahrverhalten des Lenkers
0 / 5
Entsprach der Bus der gebuchten Leistung
0 / 5
Preis-/Leistungsverhältnis
0 / 5
Sauberkeit des Busses
0 / 5
Betreuung durch das Busunternehmen des Busses
0 / 5

Auszug der Kundenkommentare

Hier finden Sie drei der aktuellsten Kommentare zum Unternehmen.

Dirk S
Privatkunde . Mai 25, 2018
4.86 / 5
Die ganze Gruppe war mit der Fahrt sehr zufrieden, das nächste Mal sicher wieder! Die ganze Gruppe war mit der Fahrt sehr zufrieden, das nächste Mal sicher wieder!
Karin B
Privatkunde . Mai 25, 2018
5 / 5
Alles hat gepasst. Das Busunternehmen hat sich sofort gemeldet und all meine Fragen wurden beantwortet. Der Fahrer war freundlich, der Bus sehr schön und alles verlief programmgemäß! Hier kann man buchen! Alles hat gepasst. Das Busunternehmen hat sich sofort gemeldet und all meine Fragen wurden beantwort...
Irene R
Schule/Kindergarten . Mai 25, 2018
5 / 5
Ich bin mit 2 Schulklassen unterwegs gewesen und kann nur sagen, dass sich das unternehmen die 5 Sterne in jeder Kategorie mehr als verdient hat. Es hat wirklich alles wunderbar gepasst. Das Unternehmen hat auf eine eher kurzfristige Zeitplanänderung flexibel und freundlich reagiert, die Fahrer waren alle pünktlich, freundlich, sind toll gefahren und auch Schreie nach Pinkelpausen und kotzende Kinder haben sie nicht aus der Ruhe gebracht. Die Busaustattung entsprach voll den angegebenen Kriterien und war sauber. Das Preis-/Leistungsverhältnis war top. Ich würde sofort wieder eine Reise mit diesem Unternehmen buchen. Ich bin mit 2 Schulklassen unterwegs gewesen und kann nur sagen, dass sich das unternehmen die 5 Ste...

Auszug der Fahrzeuge von Franz Hammer Busreisen

Setra
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
Klimaanlage
Kaffeemaschine
DVD
220V-Steckdosen
Toilette

Informationen zu AGB, Storno- und Zahlungsbedingungen

1. Angebot und Preise 

1.a. Der im Angebot vereinbarte Preis bezieht sich nur auf die im Angebot vereinbarte Fahrtstrecke und die angegebene Fahrtdauer (Einsatzzeiten für den Busfahrer). Ändert sich jedoch die tatsächlich gefahrene Strecke aus Gründen, die im Bereich des Bestellers oder der Fahrgäste liegen, wenn es die Sicherheit erfordert oder verkehrsbedingte Erfordernisse vorliegen (z. B. Umleitungen, Staus, Sperren u. ä.), werden die daraus anfallenden Mehrkilometer zusätzlich in Rechnung gestellt. 1. b. Bei Überschreiten der vereinbarten Fahrtdauer werden pro angefangener Stunde zusätzlich zum vereinbarten Preis € 35,-- inkl. 10 % MWSt. in Rechnung gestellt. 1. c. Parkgebühren und Mauten, sofern diese nicht ausdrücklich in unserem schriftlichen Angebot angeführt sind, werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. 1.d. Mehrtagesfahrten: Die Verpflegung (Halbpension) und Unterkunft (Einzelzimmer) für den Busfahrer sind vom Auftraggeber zu organisieren und zu bezahlen. Bei mehrtägigen Fahrten berücksichtigen Sie bitte bei der Planung Ihrer Tagesabläufe, dass der Fahrer sich an die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten halten muss. Weitere Informationen zum Thema Sicherheit und Lenkzeiten finden Sie auf unserer Homepage. 

2. Haftungen 

2. a. Die Fa. Franz Hammer haftet für das rechtzeitige Erscheinen der schriftlich bestellten fahrbereiten Fahrzeuge. Ausgenommen davon sind Umstände, die von der Fa. Hammer trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht abzuwenden waren. 2.b. Die Fa. Franz Hammer haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der vom Fahrer oder Reiseleiter bekannt gegebenen Abfahrtszeit einfinden. Die Fa. Franz Hammer haftet auch nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die aufgrund fehlender erforderlicher Personaldokumente (gültiger Reisepass, Visa oder ähnliches) an Grenzübergängen zurückgelassen werden müssen. 2. c. Keine Haftung besteht für verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthaltsort oder am Zielort. 

3. Zulässige Personenzahl 

3.a. Das Fahrzeug darf maximal mit jener Anzahl von Fahrgästen besetzt werden, für die es zugelassen ist. Kinder zählen als eine Person.3.b. Der Fahrzeugeinsatz bleibt dem Autobusunternehmer vorbehalten. Werden aus betrieblichen Gründen größere Fahrzeuge für Mietwagenfahrten eingesetzt, erfolgt die Berechnung des Fahrpreises nach der bestellten Wagenkategorie.

4. Reisegepäck/Handgepäck 

4.a. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der Mitreisenden unterbringen kann, mitnehmen und bei sich behalten. Die Fa. Franz Hammer haftet jedoch nicht bei Diebstahl von Handgepäck während Zwischenaufenthalten oder Pausen, das im Innenraum eines Busses (egal ob mit oder ohne Aufsicht) zurück gelassen wird. 4.b. Reisegepäck. das in den dafür vorgesehenen Gepäckstauräumen transportiert wird, muss so verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Auf den Gepäcksstücken müssen Name und Anschrift des Besitzers angegeben sein. 4.c. Gefährliche, sperrige, über die Größe eines normalen Reisekoffers hinausgehend oder sonstige ungewöhnliche Gepäcksstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden, sofern der Auftraggeber sich nicht vor Reiseantritt über die Mitnahmemöglichkeit bei der Fa. Hammer erkundigt und eine Genehmigung dafür erhalten hat. Reisegepäck kann nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen werden. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke im Autobus verladen wurden. 4.d. Für Gepäcksstücke, die nach dem Ausladen aus dem Autobus abhanden kommen haftet die Fa. Franz Hammer ebenso wenig wie für Gepächstücke die über Nacht im Autobus zurückgelassen oder vergessen wurden. 4.e. Für Verluste, Minderung oder Beschädigung des beförderten Reisegepäcks während des Transportes haftet die Fa. Franz Hammer nach den für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen bestehenden Vorschriften, diese insbesondere nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über die Rechte und Pflichten eines Frachtführers sowie den Bestimmungen des ABGB. 4.f. Keine Haftung besteht für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossenes Reisegepäck sowie für Geld- und Wertgegenstände. 5. Mitnahme von Tieren Tiere, die ohne jede Gefährdung oder Belästigung von Fahrgästen befördert werden können, dürfen mit Zustimmung des Lenkers oder Reiseleiters mitgeführt werden.

5. Gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften 

Der Lenker ist verpflichtet, während der Einsatzzeit die vorgeschriebenen Pausen einzuhalten. Bei Mehrtagesfahrten hat er darüber hinaus die gesetzlichen Bestimmungen der Mindestruhezeiten einzuhalten. Kommt es unter Mitwirkung des Auftraggebers zu nicht zulässigen Über- oder Unterschreitungen dieser Zeiten und Pausen, so haftet der Auftraggeber selbst bis zu einer Verwaltungsstrafe bis € 5.000.--. Weitere Informationen zum Thema Sicherheit und Lenkzeiten finden Sie auf unserer Homepage.

6. Sonstiges 

6.a. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen des Fahrers nach Beendigung der Fahrt auf dem vorliegenden Formular die exakte Personenanzahl, Zeit der Rückkehr, allfällige Routen Änderungen, usw. zu bestätigen. 6.b. Allfällige Beschwerden hinsichtlich Mängel der Durchführung des Fahrtauftrages sind bei sonstigem Verlust eines Minderungs- oder Schadenersatzanspruches auf diesem Formular schriftlich festzuhalten, spätestens jedoch am Folgearbeitstag mündlich oder schriftlich bei der Fa. Franz Hammer

7. Gerichtsstand

Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Beförderungsvertrag bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichtes nach dem Standort/Sitz des Autobusunternehmens Franz Hammer. Ist/sind der/die Besteller Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat/haben im Inland seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ist/sind er/sie im Inland beschäftigt, so gilt diese Gerichtsstandvereinbarung nur dann, wenn der Standort/Sitz des Autobusunternehmens im Sprengel des Hauptwohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung des/der Besteller(s) liegt.

Rücktritt von einer Anmietung 

Wird ein vereinbarter Beförderungsauftrag vom Auftraggeber storniert, sind dem Autobusunternehmen die bereits entstandenen Kosten zu ersetzen. Bei Rücktritt durch den Besteller werden                                                    

 ab dem 14. Werktag vor dem bestellten Termin 20 %
ab dem 07. Werktag vor dem bestellten Termin 40 %
ab dem 03. Werktag vor dem bestellten Termin 70 %

des vereinbarten oder sich aus dem Auftrag ergebenden Entgeltes als Stornogebühr verrechnet. Erfolgt die Stornierung erst am Tag des bestellten Termins oder an einem unmittelbar davor liegenden Sonn- oder Feiertag, beträgt die Stornogebühr 100 % des Entgeltes.

Zahlungskonditionen 

9.a. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Zahlungen mit Schuld befreiender Wirkung nur an die Fa. Franz Hammer direkt, nicht aber an den Lenker erfolgen. 9.b. Der Fahrpreis ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Der Besteller verpflichtet sich bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu bezahlen. Weiters verpflichtet sich der Besteller im Fall des Verzuges entstehende mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen

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