Über KomBus Tours

Ob Tages-, Mehrtagesfahrt oder komplexes Mobilitätskonzept - mit diesem busfinder-Partner sind Sie sicher, komfortabel und flexibel unterwegs.

Mit modernen und gut gewarteten Fahrzeugen bieten wir Ihnen stets eine angenehme Reiseerfahrung. Die Buchung unserer Busse ist einfach und unkompliziert, sodass Sie flexibel und stressfrei planen können. Wer einen Bus in Bad Lobenstein mieten möchte, ist bei KomBus Tours genau richtig.

 Komfortabel, sicher und zuverlässig

 KomBus Tours ist Ihr persönlicher und zuverlässiger Partner für Busanmietungen (inklusive Fahrer) jeder Art. Ob Familienfeiern, Hochzeiten, Schülerfahrten, Betriebsausflüge oder Vereinsfahrten - wir haben für jeden Anlass das passende "Gefährt". Unsere hochmodernen Reisebusse, Kombibusse, Kleinbusse oder Oldtimerbusse stehen für Ihre Ausflüge zu Verfügung. Unsere freundlichen, erfahrenen und qualifizierten Fahrer runden unsere Dienstleistung ab. 

Informationen

Unternehmen
KomBus Tours

Adresse
Poststraße 39, 07356 Bad Lobenstein, DE

UID-Nummer
DE814413240

  • Bewertungen
  • Busse
  • AGB & Stornobedingungen

Kundenbewertungen für KomBus Tours

4.94/5 Hervorragend (10 Bewertungen)
Pünktlichkeit
0 / 5
Betreung durch den Lenker, Höflichkeit
0 / 5
Fahrverhalten des Lenkers
0 / 5
Entsprach der Bus der gebuchten Leistung
0 / 5
Preis-/Leistungsverhältnis
0 / 5
Sauberkeit des Busses
0 / 5
Betreuung durch das Busunternehmen des Busses
0 / 5

Auszug der Kundenkommentare

Hier finden Sie drei der aktuellsten Kommentare zum Unternehmen.

Kim H
Reisebüro . März 13, 2023
5 / 5
Der Fahrer war sehr angenehm und freundlich, die Fahrt ist gut verlaufen und wir waren überall pünktlich. Der Fahrer war sehr angenehm und freundlich, die Fahrt ist gut verlaufen und wir waren überall pünkt...
Sandra P
Reisebüro . September 8, 2022
5 / 5
Decibel Festival - Beekse Bergen ein voller Erfolg auch durch die tolle Zusammenarbeit mit unseren Buspartnern. Decibel Festival - Beekse Bergen ein voller Erfolg auch durch die tolle Zusammenarbeit mit unseren B...

Auszug der Fahrzeuge von KomBus Tours

Aktuell keine Daten vorhanden.

Informationen zu AGB, Storno- und Zahlungsbedingungen

Unsere AGB`s finden Sie hier:   „Wir führen keine Fahrten zu Fußballspielen durch“. 

 

AGB der KomBus Tours


1. Vertragsabschluss

Angebote des Unternehmens sind freibleibend. Eine vertragliche  Bindung des Unternehmens entsteht erst durch Annahme eines Angebots und  Bestätigung durch  den Unternehmer. Die Annahme des Angebots durch den  Kunden erfolgt schriftlich. Die Form der Bestätigung steht dem  Unternehmen frei.

2. Leistungsfreiheit

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist aus schließlich die  Bestätigung (Ziff.1) des  Unternehmens maßgebend.  Für Leistungen, die  andere Leistungsträger erbringen, ist der Unternehmer lediglich  Vermittler.

3. Leistungsänderungen

a) Änderungen durch den Unternehmer, durch Dritte oder höhere Gewalt.  Abweichungen einzelner Reiseleistungen von der Bestätigung, die nach  Vertragsabschluss eintreten und nicht vom Unternehmer wider Treu und  Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet.

b) Änderungen auf Wunsch des Kunden. Änderungen auf Wunsch des Kunden  nach Fahrtantritt (z.B. hinsichtlich Fahrtstrecke und Fahrtdauer) sind  nur  möglich, soweit die gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen  dies zulassen. Ob dies der Fall ist, entscheidet der Fahrer. Der Auftrag  zur Änderung ist vom Kunden durch Unterschrift auf dem Fahrauftrag zu  bestätigen.

4. Preise

a) Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten  Preise.

b) Erhöht sich der Umfang der vereinbarten Leistungen, z.B. bei  Änderungen nach Ziff.3 b, durch nicht vorhersehbare Verkehrslagen, etc.,  so ist der Mehrpreis vom Kunden zu bezahlen. (a.Std. 75,00-€)

5. Rücktritt und Kündigung durch den Kunden

a) Tritt der Kunde vor Fahrtantritt vom Vertrag zurück, so wird  dadurch der Anspruch des  Unternehmens auf die vereinbarte Vergütung  nicht berührt. Der Unternehmer wird aber seine ersparten Aufwendungen  absetzen. Anstelle der vereinbarten Vergütung kann der Unternehmer

eine Rücktrittpauschale erheben. Diese beträgt

- bei Tagesfahrten bis 5 Tage vorher 50,-€ pauschal

- bei Mehrtagesfahrten bis 10 Tage 10% v. Auftragspreis.

b) Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag nach Antritt der Fahrt zu  kündigen, wenn während der Fahrt außergewöhnliche Umstände eintreten,  die zu einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung führen.

Kündigt der Kunde den Vertrag, so kann der Unternehmer eine den  Umständen nach angemessene Vergütung für die bereits erbrachten oder zur  Beendigung der Fahrt noch zu erbringenden Leistungen verlangen. Für die  Vergütung des Unternehmers zur Rückführung des Kunden gilt Ziff.6 b  sinngemäß.

c) Die Geltendmachung eines weiteren dem Unternehmen entstandenen  Schadens ist nicht ausgeschlossen. Dazu gehören z.B.  Stornierungsgebühren für Schiffspassagen oder Hotelleistungen.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Unternehmer Der Unternehmer kann  in folgenden Fällen vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten oder nach  Fahrtantritt den Vertrag kündigen.

a) Wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu  einer von dem  Unternehmer nicht zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung  zu führen.

b) Bei Kündigung nach Antritt der Fahrt ist der Unternehmer  verpflichtet, den Kunden zurückzuführen, es sei denn, dass gerade die  Gründe, die zur Kündigung geführt haben,  eine

Rückführung des Kunden durch den Unternehmer nicht möglich machen.  Aufwendungen, die der Unternehmer aufgrund nicht in  Anspruch genommener  Leistungen erspart hat, werden dem

Kunden erstattet. Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt  entsprechend, wenn aus den aufgeführten Gründen Änderungen der Leistung  notwendig werden.

7. Verhalten der Fahrgäste

a) Bei erheblichen Verunreinigung von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen  werden Reinigungskosten erhoben (Bus 85,-€); weitergehende Ansprüche  bleiben unberührt.

b) Beschwerden sind nicht an den Fahrer, sondern an  den Unternehmer zu richten.

c) Gemäß § 21 StVO sind vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der  Fahrt anzulegen bzw. Rückhalteeinrichtungen zu benutzen. Dem Besteller  obliegt die Verantwortung bzw. Pflicht der Mitnahme für entsprechende  Rückhalteeinrichtungen/Kindersitze. Sitzplätze dürfen nur kurzzeitig  verlassen werden. Jeder Reisende ist verpflichtet, sich im Fahrzeug  stets einen festen Halt zu verschaffen, insbesondere beim kurzzeitigen  Verlassen des Sitzplatzes.

8. Haftung des Unternehmers

Der Unternehmer haftet grundsätzlich im Rahmen der Sorgfaltspflicht  eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erbringung der gem.  Ziff.2 bestätigten Leistungen.

9. Beschränkung der Haftung

a) Die Haftung des Unternehmers ist für den Kunden insgesamt auf die Höhe des in Ziff.4 vereinbarten Preises beschränkt.

1. soweit ein Schaden des Fahrgastes nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
 2. soweit der Unternehmer wegen einem dem Fahrgast entstehenden Schaden  ausschließlich wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers haftbar  ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist jedoch ausgeschlossen, wenn der  Eintritt des Schadens beim Kunden lediglich durch leichte  Fahrlässigkeit verursacht wurde oder durch unerlaubte Handlungen eines  Leistungsträgers bei Gelegenheit der Vertragserfüllung.
§ 8a Abs. 2 Satz StVG bleibt unberührt
 b)Die Haftung des Unternehmens ist ausgeschlossen oder beschränkt,  soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften die auf die von einem  Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen  Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt sind.
c) Der  Unternehmer haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit  Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen  Nichterbringung oder nicht vertragsmäßiger Erbringung von Leistungen hat  der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen  Beendigung  der Fahrt schriftlich gegenüber dem Unternehmer geltend  zu  machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend  machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist  nachweislich verhindert war. Alle Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in  6 Monaten, sonstige Ansprüche 2 Jahre nach Beendigung der Fahrt.   Erklärt der Unternehmer zunächst gegenüber dem Kunden, dass die  vorgetragenen Beanstandungen und Ansprüche geprüft werden, so ist die  Verjährung von diesem Zeitpunkt an solange gehemmt, bis der Unternehmer  dem Kunden das Ergebnis seiner Prüfung und seiner Entscheidung im   Hinblick auf dessen Ansprüche bekannt gibt.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheitsvorschriften
Der  Fahrgast ist für die Kenntnis und Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-  und  Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die  aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen  Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Vertragsabschluss geändert  worden sind.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge.

13. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Saalfeld

Saalfeld, den 19.10.2009

Rücktritt und Kündigung durch den Kunden

Tritt der Kunde vor Fahrtantritt vom Vertrag zurück, so wird dadurch der Anspruch des Unternehmens auf die vereinbarte Vergütung  nicht berührt. Der Unternehmer wird aber seine ersparten Aufwendungen  absetzen. Anstelle der vereinbarten Vergütung kann der Unternehmer eine Rücktrittpauschale erheben. 

Diese beträgt

- bei Tagesfahrten bis 5 Tage vorher 50,-€ pauschal

- bei Mehrtagesfahrten bis 10 Tage 10% v. Auftragspreis.

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