Über Nina Tours GmbH

Ob Tages-, Mehrtagesfahrt oder komplexes Mobilitätskonzept - mit diesem busfinder-Partner sind Sie sicher, komfortabel und flexibel unterwegs.

Mit modernen und gut gewarteten Fahrzeugen bieten wir Ihnen stets eine angenehme Reiseerfahrung. Die Buchung unserer Busse ist einfach und unkompliziert, sodass Sie flexibel und stressfrei planen können. Wer einen Bus in Wildon mieten möchte, ist bei Nina Tours GmbH genau richtig.

Informationen

Unternehmen
Nina Tours GmbH

Adresse
Augweg 26, 8410 Wildon, AT

UID-Nummer
ATU 74799079

  • Bewertungen
  • Busse
  • AGB & Stornobedingungen

Kundenbewertungen für Nina Tours GmbH

5/5 Hervorragend (1 Bewertungen)
Pünktlichkeit
5 / 5
Betreung durch den Lenker, Höflichkeit
5 / 5
Fahrverhalten des Lenkers
5 / 5
Entsprach der Bus der gebuchten Leistung
5 / 5
Preis-/Leistungsverhältnis
5 / 5
Sauberkeit des Busses
5 / 5
Betreuung durch das Busunternehmen des Busses
5 / 5

Auszug der Kundenkommentare

Hier finden Sie drei der aktuellsten Kommentare zum Unternehmen.

Auszug der Fahrzeuge von Nina Tours GmbH

co2 badge
Setra
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
Klimaanlage
DVD
Kaffeemaschine
220V-Steckdosen
Toilette

Informationen zu AGB, Storno- und Zahlungsbedingungen

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Autobusbuchungen - Nina Tours GmbH

1) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Preisvereinbarung die angegebenen Leistungen umfassen. Mehrleistungen, die aus Gründen, die der Besteller bzw. die Fahrgäste vertreten zu haben, sowie wenn es die Sicherheit oder verkehrsbedingte Erfordernisse erfordern, werden gesondert in Rechnung gestellt. Alle mit dem Betrieb des Fahrzeuges nicht zusammenhängenden Spesen – wie insbesondere Straßenmaut, Fährgebühren, Parkgebühren, Straßen- und andere Steuern im In- und Ausland – sind vom Auftraggeber zu leisten. 

Bei uns ist das Essen im Autobus NICHT gestattet.
Wir werden bei einer Verschmutzung/ diese liegt im jeweiligen Ermessen des Buslenkers,  eine Rechnung über die Reinigung gesondert übermitteln. Weiters untersagen wir im Winter bei einem Skiausflug: Zustieg mit Skischuhen usw. in den Autobus. Sollten die Schuhe bei einer Wanderung verschmutzt sein usw. so bekommen die Fahrtgäste Überzieher für die Straßenschuhe.
Wenn diese nicht verwendet werden dann schicken wir die Rechnung über die Reinigung gesondert an den Auftraggeber. 

2 ) Busfahrer: Bei Mehrtagesfahrten sind die Reservierung und Kosten (auf Basis Einbettzimmer mit Halbpension) für den Busfahrer sind, sofern vom Hotel kein Freiplatz zur Verfügung gestellt wird, vom Auftraggeber zu übernehmen. 

3) Nina Tours GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Unternehmens für die rechtzeitige Busbereitstellung, soweit er nicht durch Umstände gehindert wird, die nicht abzuwenden waren (höhere Gewalt, Streiks, ungewöhnliche bzw. unvorhersehbare Behinderungen im Straßenverkehr, etc.). Für die Vollständigkeit der notwendigen Dokumente ist der Reisegast selbst verantwortlich Nina Tours GmbH haftet nicht, wenn sich Fahrgäste bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig an die vereinbarten Abfahrtszeiten halten. Ein verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthalt oder Zielort begründet ebenfalls keine Haftung für den Autobusunternehmer. 

4 ) Handgepäck bzw. Reisegepäck muss derart verpackt sein, das der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigung gesichert ist. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaums mitgenommen und muss mit Namen und Adresse versehen sein. Für Geld oder Wertgegenstände besteht keine Haftung. Der Autobusunternehmer haftet nicht für Gepäckstücke, die nach dem Ausladen aus dem Autobus abhandenkommen. 

5 ) Sicherheitsgurte sind vorschriftsmäßig während der Fahrt anzulegen. Fahrgäste, die Ermahnungen des Bordpersonals (Lenker) nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes entsteht. Den Anweisungen des Bordpersonals (Lenker) ist unbedingt Folge zu leisten. Der Auftraggeber haftet auch für verursachte Schäden (z.B. Verschmutzung, mutwillige Beschädigungen, etc.) am Fahrzeug durch die Fahrgäste.
Wenn es keiner einzelnen Person zugeordnet werden kann, haftet der Auftraggeber in vollen Umfang. Wenn es einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, müssen alle Daten dieser Person übermittelt werden mit genauer Anschrift, Handynummer sowie einer Kopie vom Reisepass/ Personalausweis, dieser gültig sein muss.
Die Rechnung wird gesondert übermittelt. 

6 ) Der Autobus darf nur mit der Anzahl von Fahrgästen besetzt werden, für die er zugelassen ist. 

7 ) Der Busfahrer ist berechtigt von der vorgesehenen Fahrtstrecke abzuweichen, um Sicherheit zu garantieren. Während der Fahrtdienstleistung, muss der Fahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen zur Einhaltung der maximalen Lenkzeiten einhalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die gesetzlich erlaubte Tageseinsatzzeit mit einem Buslenker max. 14 Stunden beträgt. Die maximale erlaubte Lenkzeit beträgt 10 Stunden. Erst nach einer durchgehenden Ruhezeit von 9 Stunden beginnt die Berechnung der neuen Tageseinsatzzeit. Wir informieren Sie gerne über diese Bestimmungen und bitte Sie, die gesetzlich Vorschriften bei der Reiseplanung zu berücksichtigen. Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer Lenkzeit- bzw. Ruhezeitübertretung empfindliche Strafen durch die Behörde für Busbetreiber, Busfahrer/in und Auftraggeber (Kunde) vorgesehen sind. 
Am besten rufen Sie vor einer Buchung im Büro an und sprechen das ab - es kann günstiger sein, einen zweiten Buslenker oder einen Zubringerlenker einzusetzen. 

9 ) Bei Nachtfahrten gelten seit 1.1.2014 folgende Regelungen:  Ein-Fahrer-Besetzung zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr:  Die Lenkpause muss bereits nach einer Lenkdauer von 3 Stunden eingehalten werden. 

10 ) Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber für TAGESFAHRTEN, werden folgende Stornosätze verrechnet:  bis 14 Tage vor Reiseantritt: 10 %
ab 13 Tage vor Reiseantritt: 100 %
des Reisepreises/ Pauschalpreises
Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber für MEHRTAGESFAHRTEN
sowie TRANSFERS, werden folgende Stornosätze verrechnet:
bis 30 Tage vor Reiseantritt: 10 %
29. - 20. Tag vor Reiseantritt: 65 %
ab 19 Tage vor Reiseantritt: 100 %
des Reisepreises/ Pauschalpreises 

11 ) Der Buspreis ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir gezwungen Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. Wir behalten uns vor eine Vorabzahlung zu verlangen.

13 )  Bei uns ist das Essen im Autobus NICHT gestattet. Wir werden bei einer Verschmutzung/ diese liegt im jeweiligen Ermessen des Buslenkers,  eine Rechnung über die Reinigung gesondert übermitteln. Weiters untersagen wir im Winter bei einem Skiausflug: Zustieg mit Skischuhen usw. in den Autobus. Sollten die Schuhe bei einer Wanderung verschmutzt sein usw. so bekommen die Fahrtgäste Überzieher für die Straßenschuhe. Wenn diese nicht verwendet werden dann schicken wir die Rechnung über die Reinigung gesondert an den Auftraggeber.

14).  Fundgegenstände  
Sollten Sie etwas im Bus vergessen habe und wir müssen es suchen und dann an Sie  übergeben, dann wird eine Pauschale von € 35,-- fällig.  Weiters behalten wir die Fundgegenstände maximal 2 Monate auf.  Wir haben keine Verpflichtung Sie über Fundgegenstände zu informieren, sondern  dass muss der Kunde selbst machen.  
Im Falle wenn wir eine Stornomeldung für den Kunden an die Versicherung melden,  dann werden € 45,-- als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt!  Sollte es der Kunde selbst machen, dann bekommt er alle notwendigen Unterlagen  direkt von uns inklusive der Stornorechnung und auch die Formulare zugeschickt.  Weiters sollte es zu einer Rückzahlung von Geld an den Kunden kommen, dann  behalten wir eine Bearbeitungsgebühr von € 15,-- pro Person als  Aufwandsentschädigung zurück. 

15).   Rechte an Fotos/ Bildern und Videos
Mit Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde gemäß § 78 Abs 1 UrhG damit einverstanden, dass im Rahmen einer Reise entstandene Fotos/ Bilder und eventuell auch Videos von seiner Person von „Nina Tours GmbH“ aufbewahrt und im Rahmen des Geschäftsbetriebes verwendet werden, außer die Zustimmung wird vom Teilnehmer ausdrücklich verweigert. Insbesondere stimmt der Kunde der Abbildung auf der Homepage, in diversen Prospekten, Werbeunterlagen, Newsletter, Social Media (Facebook und Instagram) und Ähnlichem zu.

16).   Auskunftserteilung an Dritte
Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht und diese in schriftlicher Form im Reisebüro mitgeteilt. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.

Mit der Busbestellung werden die Reisebedingungen von Nina Tours GmbH vollinhaltlich anerkannt.  

Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber, werden folgende Stornosätze verrechnet:

Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber für TAGESFAHRTEN,
werden folgende Stornosätze verrechnet:  
bis 14 Tage vor Reiseantritt: 10 %
ab 13 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises/ Pauschalpreises

Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber für MEHRTAGESFAHRTEN sowie TRANSFERS, werden folgende Stornosätze verrechnet:
bis 30 Tage vor Reiseantritt: 10 %
29. - 20. Tag vor Reiseantritt: 65 %
ab 19 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises/ Pauschalpreises  

Der Buspreis ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir gezwungen Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. Wir behalten uns vor eine Vorabzahlung zu verlangen. 

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