Über Omnibusunternehmen Mikanovic

Ob Tages-, Mehrtagesfahrt oder komplexes Mobilitätskonzept - mit diesem busfinder-Partner sind Sie sicher, komfortabel und flexibel unterwegs.

Mit modernen und gut gewarteten Fahrzeugen bieten wir Ihnen stets eine angenehme Reiseerfahrung. Die Buchung unserer Busse ist einfach und unkompliziert, sodass Sie flexibel und stressfrei planen können. Wer einen Bus in Offenbach am Main mieten möchte, ist bei Omnibusunternehmen Mikanovic genau richtig.

Mehr als nur eine Fahrt

Hier beginnt Ihre Reise mit Omnibusunternehmen Mikanovic. Lernen Sie unser Engagement für komfortable und zuverlässige Personenbeförderung kennen. Wir legen großen Wert auf Pünktlichkeit, Sicherheit und exzellenten Kundenservice. Begleiten Sie uns auf dem Weg zu Ihrem nächsten Ziel. Wir freuen uns, Sie an Bord begrüßen zu dürfen.

Informationen

Unternehmen
Omnibusunternehmen Mikanovic

Adresse
Luisenstraße 74c,, 63067 Offenbach am Main, DE

UID-Nummer
DE30 729 6571

  • Bewertungen
  • Busse
  • AGB & Stornobedingungen

Kundenbewertungen für Omnibusunternehmen Mikanovic

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Auszug der Kundenkommentare

Hier finden Sie drei der aktuellsten Kommentare zum Unternehmen.

Auszug der Fahrzeuge von Omnibusunternehmen Mikanovic

co2 badge
VW
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
Klimaanlage
DVD
Kaffeemaschine
1 Monitor
2 Kühlschänke
220V-Steckdosen
Toilette
co2 badge
Setra
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
Klimaanlage
DVD
2 Kühlschänke
Kaffeemaschine
220V-Steckdosen
Toilette
co2 badge
VDL
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
Klimaanlage
DVD
2 Kühlschänke
Kaffeemaschine
Toilette

Informationen zu AGB, Storno- und Zahlungsbedingungen

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Autobusbuchungen Omnibusunternehmen Mikanovic

1) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Preisvereinbarung die angegebenen Leistungen umfassen. Mehrleistungen, die aus Gründen, die der Besteller bzw. die Fahrgäste vertreten zu haben, sowie wenn es die Sicherheit oder verkehrsbedingte Erfordernisse erfordern, werden gesondert in Rechnung gestellt. Alle mit dem Betrieb des Fahrzeuges nicht zusammenhängenden Spesen – wie insbesondere Straßenmaut, Fährgebühren, Parkgebühren, Straßen- und andere Steuern im In- und Ausland – sind vom Auftraggeber zu leisten. 

2 ) Busfahrer: Bei Mehrtagesfahrten sind die Reservierung und Kosten (auf Basis Einbettzimmer mit Halbpension) für den Busfahrer, sofern vom Hotel kein Freiplatz zur Verfügung gestellt wird, vom Auftraggeber zu übernehmen. 

3) Omnibusunternehmen Mikanovic haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Unternehmens für die rechtzeitige Busbereitstellung, soweit er nicht durch Umstände gehindert wird,die nicht abzuwenden waren (höhere Gewalt, Streiks, ungewöhnliche bzw. unvorhersehbare Behinderungen im Straßenverkehr, etc.). Für die Vollständigkeit der notwendigen Dokumente ist der Reisegast selbst verantwortlich Omnibusunternehmen Mikanovic haftet nicht, wenn sich Fahrgäste bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig an die vereinbarten Abfahrtszeiten halten. Ein verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthalt oder Zielort begründet ebenfalls keine Haftung für den Autobusunternehmer. 

4 ) Jeder Fahrgast ist berechtigt Gegenstände, die er im Bereich des eigenen Platzes unterbringen kann, kostenlos mitzunehmen. Handgepäck bzw. Reisegepäck muss derart verpackt sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigung gesichert ist. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaums mitgenommen und muss mit Namen und Adresse versehen sein. Für Geld oder Wertgegenstände besteht keine Haftung. Der Autobusunternehmer haftet nicht für Gepäckstücke, die nach dem Ausladen aus dem Autobus abhandenkommen. 

5 ) Sicherheitsgurte sind vorschriftsmäßig während der Fahrt anzulegen. Fahrgäste, die Ermahnungen des Bordpersonals (Lenker) nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes entsteht. Den Anweisungen des Bordpersonals (Lenker) ist unbedingt Folge zu leisten. Der Auftraggeber haftet auch für verursachte Schäden (z.B. Verschmutzung, mutwillige Beschädigungen, etc.) am Fahrzeug durch die Fahrgäste. 

6 ) Der Autobus darf nur mit der Anzahl von Fahrgästen besetzt werden, für die er zugelassen ist. 

7 ) Der Busfahrer ist berechtigt von der vorgesehenen Fahrtstrecke abzuweichen, um Sicherheit zu garantieren. Während der Fahrtdienstleistung, muss der Fahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen zur Einhaltung der maximalen Lenkzeiten einhalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die gesetzlich erlaubte Tageseinsatzzeit mit einem Buslenker max. 15 Stunden beträgt. Die maximale erlaubte Lenkzeit beträgt 10 Stunden. Erst nach einer durchgehenden Ruhezeit von 9 Stunden beginnt die Berechnung der neuen Tageseinsatzzeit. Wir informieren Sie gerne über diese Bestimmungen und bitten Sie, die gesetzlichen Vorschriften bei der Reiseplanung zu berücksichtigen. Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer Lenkzeit- bzw. Ruhezeitübertretung empfindliche Strafen durch die Behörde für Busbetreiber, Busfahrer/in und Auftraggeber (Kunde) vorgesehen sind.

8 )  Der Transport von Personen oder Gruppen zu politischen Veranstaltungen, Demonstrationen sowie Fanfahrten zu Sportveranstaltungen (z. B. Fußballspiele) ist ausgeschlossen. Das Busunternehmen behält sich das Recht vor, Buchungen abzulehnen oder bereits vereinbarte Beförderungen zu stornieren, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Zweck der Fahrt gegen diese Regelung verstößt. Sollte eine Buchung unter falschen Angaben vorgenommen werden, haftet der Kunde für alle entstehenden Kosten und Schäden, einschließlich etwaiger behördlicher Auflagen oder Strafen. Das Fahrpersonal ist berechtigt, die Beförderung einzelner Personen oder Gruppen zu verweigern, wenn berechtigte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Fahrt gegen die oben genannten Bestimmungen verstößt.

9 ) Bei Nachtfahrten gelten seit 1.1.2014 folgende Regelungen:  Ein-Fahrer-Besetzung zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr:  Die Lenkpause muss bereits nach einer Lenkdauer von 3 Stunden eingehalten werden. 

10 ) Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber, werden folgende Stornosätze verrechnet:  bis 21 Tage vor dem bestellten Termin : 0 % von 20 bis 7 Tage vor dem bestellten Termin : 50 % von 7 bis 1 Tag vor dem bestellten Termin : 90 % und am Tag der Abfahrt : 100 % 

11 ) Der Buspreis ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir gezwungen Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. Wir behalten uns vor eine Vorabzahlung zu verlangen.

12 ) Mit der Busbestellung werden die Reisebedingungen von Omnibusunternehmen Mikanovic vollinhaltlich anerkannt.  

Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber, werden folgende Stornosätze verrechnet:

bis 21 Tage vor dem bestellten Termin : 0 %

von 20 bis 7 Tage vor dem bestellten Termin : 50 %

von 7 bis 1 Tag vor dem bestellten Termin : 90 %

Am Tag der Abfahrt : 100 % 

Der Buspreis ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir gezwungen Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. Wir behalten uns vor eine Vorabzahlung zu verlangen. 

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