Über Taferner Reisen

Ob Tages-, Mehrtagesfahrt oder komplexes Mobilitätskonzept - mit diesem busfinder-Partner sind Sie sicher, komfortabel und flexibel unterwegs.

Mit modernen und gut gewarteten Fahrzeugen bieten wir Ihnen stets eine angenehme Reiseerfahrung. Die Buchung unserer Busse ist einfach und unkompliziert, sodass Sie flexibel und stressfrei planen können. Wer einen Bus in Feldkirchen in Kärnten mieten möchte, ist bei Taferner Reisen genau richtig.

Mit viel Schwung und Elan wurde die Firma 1994 mit zwei VW-Bussen gegründet und bald darauf auch der erste Reisebus ein Setra gekauft. Die Freude an der Arbeit und die Treue der Kunden bestätigten uns in dem Vorhaben den Fuhrpark in den darauffolgenden Jahren zu vergrößern. Heute sind wir in der glücklichen Lage Ihnen eine Auswahl an verschiedenen Fahrzeugen anbieten zu können.

Rufen Sie uns an - gerne beraten wir Sie bei Vereinsausflügen, Kultur- und Erlebnisfahrten.

Karl (Charly) und Regina TAFERNER

Informationen

Unternehmen
Taferner Reisen

Adresse
Poitschach 20, 9560 Feldkirchen in Kärnten, AT

UID-Nummer

  • Bewertungen
  • Busse
  • AGB & Stornobedingungen

Kundenbewertungen für Taferner Reisen

4.86/5 Hervorragend (2 Bewertungen)
Pünktlichkeit
0 / 5
Betreung durch den Lenker, Höflichkeit
0 / 5
Fahrverhalten des Lenkers
0 / 5
Entsprach der Bus der gebuchten Leistung
0 / 5
Preis-/Leistungsverhältnis
0 / 5
Sauberkeit des Busses
0 / 5
Betreuung durch das Busunternehmen des Busses
0 / 5

Auszug der Kundenkommentare

Hier finden Sie drei der aktuellsten Kommentare zum Unternehmen.

Cornelia H
Schule/Kindergarten . Mai 25, 2018
4.71 / 5
Fahrer telefonierte während der Fahrt und wurde recht ungehalten, als ich ihn ddeshalb ansprach. Allerdings handelte es sich dabei um den Chef selber, wie ich im Nachhinein erfuhr. Fahrer telefonierte während der Fahrt und wurde recht ungehalten, als ich ihn ddeshalb ansprach. All...
Heidi W
Reisebüro . Mai 25, 2018
5 / 5
Sehr schöner Ausflug, toll organisiert. Leider hat das Wetter nicht mitgespielt. Ausgezeichneter Buslenker wir fahren sicher wieder mit Taferner Sehr schöner Ausflug, toll organisiert. Leider hat das Wetter nicht mitgespielt. Ausgezeichneter Bus...

Auszug der Fahrzeuge von Taferner Reisen

Ford
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
Klimaanlage
Mercedes-Benz
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
Klimaanlage
MAN
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
Klimaanlage
Kaffeemaschine
DVD
220V-Steckdosen
Toilette
Neoplan
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
Klimaanlage
Kaffeemaschine
DVD
220V-Steckdosen
Toilette

Informationen zu AGB, Storno- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Busreisen Taferner 

1. Mehrkosten/Zusatzleistungen
Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass der vereinbarte Preis nur die vereinbarte Leistung umfasst. Durch den Besteller veranlasste Mehrleistungen werden zu unseren Standardtarifen verrechnet. Bei Fahrten sind die Spesen des Fahrers für Kost und Quartier (Einbettzimmer mindestens auf Basis Halbpension) vom Auftraggeber zu tragen. Ebenso sind alle mit dem Betrieb des Fahrzeuges nicht zusammenhängende Spesen, wie insbesondere Straßenmaut, Fährgebühren, Parkgebühren, Straßen- und andere Steuern im In- und Ausland vom Auftraggeber zu leisten.   

2. Haftung
Der Autobusunternehmer haftet für die rechtzeitige Stellung des bestellten Fahrzeuges, soweit dies nicht durch Umstände verhindert wird, welche der Autobusunternehmer nicht abzuwenden und denen er auch nicht abzuhelfen vermochte. Er haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der vom Fahrer oder Reiseleiter bekannt gegebenen Abfahrtszeit einfinden, er haftet auch nicht für Ansprüche von Fahrgästen, welche zurückgelassen werden müssen, weil sie die erforderlichen Personaldokumente nicht bei sich führen. Auch besteht keine Haftung für verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthalt oder am Zielort.   

3. Allfällige Beschwerden
Beschwerden hinsichtlich Mängel der Durchführung des Fahrtauftrages sind bei sonstigem Verlust eines Minderungs- oder Schadenersatzanspruches auf dem Fahrtauftrag schriftlich festzuhalten.   

4. Anzahl von Fahrgästen
Der Autobus darf nur mit der Anzahl von Fahrgästen besetzt werden, für die er zugelassen ist.  

5. Reisegepäck
Jeder Reisende kann auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes unterbringen kann, kostenlos mitnehmen. „Handgepäck“, Reisegepäck muss derart verpackt sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigung gesichert ist. Auf den Gepäckstücken müssen Namen und Anschrift haltbar angegeben sein. Reisegepäck wird nur im Rahmen des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Für Geld oder Wertgegenstände besteht keine Haftung. Für Gepäckstücke besteht keine Haftung.   

6. Reinigungs- und Instandsetzungskosten
Wenn ein Fahrgast den Autobus oder dessen Ausrüstungsgegenstände verunreinigt oder beschädigt, hat der Besteller für die Reinigungs- bzw. Instandsetzungskosten, sowie den damit eventuell verbundenen Verdienstausfall durch Stehzeit, aufzukommen.   

7. Ausgeschlossen von der Beförderung sind:
Tiere sowie Personen die an einer anzeigepflichtigen Krankheit leiden, oder aus Gründen wie Trunkenheit, unangebrachtem Benehmen oder ähnlichem den anderen Fahrgästen vorhersehbar lästigfallen würden.  

8. Rauchverbot
Im Sinne unserer Fahrgäste gilt in unseren Bussen absolutes Rauchverbot.   

9. Ausweispflicht
Es wird vorausgesetzt, dass bei Reisen ins Ausland ein gültiger Reisepass bzw. Personalausweis erforderlich ist.   

10. Mehrstunden
Die vereinbarte Rückkunftszeit kann nur dann überschritten werden, wenn dies aus betriebsinternen Gründen des Busunternehmers sowie unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Vorschriften möglich ist.     

11. Stornobedingungen
Bei Stornierung der Busanmietung ohne zusätzliche Leistungen:
Bis 14 Tage vor Reiseantritt 0 %, ab dem 13. Werktag vor dem bestellten Termin 10 %,  ab dem 07. Werktag vor dem bestellten Termin 40 %,  ab dem 03. Werktag vor dem bestellten Termin 70 %,  ab 24 Std. vor dem bestellten Termin 100% des vereinbarten oder sich aus dem Auftrag ergebenden Entgeltes als Stornogebühr verrechnet.     

12. Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung in Höhe von 10% des Fahrpreises ist bis 10 Tage nach getätigter Buchung zu bezahlen. Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tagen vor Reiseantritt zu begleichen. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Bestellers ist der Autobusunternehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.   

13. Gesetzliche Lenkpausen
Dem Fahrer sind während der Fahrdienstleistung die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen zur Einhaltung der maximalen Lenkzeiten bzw. der maximalen Einsatzzeit zu gewähren.  

14. Abweichung der Fahrtstrecke
Der Fahrer ist berechtigt, von der vorgesehenen Strecke abzuweichen, wenn die Sicherheit dies erfordert.   

15. Betätigung der technischen Ausstattung
Über das Öffnen und Schließen der Fenster, der Lüftungseinrichtungen sowie der Betätigung der Heizung entscheidet letztendlich der Fahrer.            

Storno bei Busbestellungen


Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber hat dieser an das Busunternehmen die bereits entstandenen Kosten, mindestens jedoch 20 Euro Bearbeitungsgebühr, zu ersetzen. 

Zuzüglich werden, bei Vertragsrücktritt durch den Besteller,
ab dem 13. Werktag vor dem bestellten Termin 10 %
ab dem 07. Werktag vor dem bestellten Termin 40 %
ab dem 03. Werktag vor dem bestellten Termin 70 %, ab 24 Std. vor dem bestellten Termin 100% des vereinbarten oder sich aus dem Auftrag ergebenden Entgeltes als Stornogebühr verrechnet. Erfolgt die Absage am Tage des bestellten Termins oder an einem unmittelbar davorliegenden Sonn- oder Feiertag, so beträgt die Stornogebühr 100 % des vereinbarten Entgeltes (No Show). 

Der Reisepreis ist bis spätestens 10 Tage vor Reiseantritt zu begleichen. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Bestellers ist der Autobusunternehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.    

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