Über Viandi Travel Group GmbH Co. KG
Ob Tages-, Mehrtagesfahrt oder komplexes Mobilitätskonzept - mit diesem busfinder-Partner sind Sie sicher, komfortabel und flexibel unterwegs.
Mit modernen und gut gewarteten Fahrzeugen bieten wir Ihnen stets eine angenehme Reiseerfahrung. Die Buchung unserer Busse ist einfach und unkompliziert, sodass Sie flexibel und stressfrei planen können. Wer einen Bus in Baden-Baden mieten möchte, ist bei Viandi Travel Group GmbH Co. KG genau richtig.
Ihr Busunternehmen Viandi Travel Group GmbH Co. KG
Wir sind Ihr zuverlässiges, preiswertes Busunternehmen aus der Region Baden-Baden, Karlsruhe und Stuttgart. Mit uns als Reisebusunternehmen haben Sie einen starken Partner im Bereich Buscharter, Busreisen und Events. Ganz gleich ob Klassenfahrt, Vereinsausflug, Bus für einen Firmenausflug oder eine Reise in unseren VIP-Bussen – wir unterstützen Sie gerne!
Effizient, sicher, umweltbewusst – und immer zuverlässig!
Informationen
Unternehmen
Viandi Travel Group GmbH Co. KG
Adresse
Lange Str. 6, 76530 Baden-Baden, DE
UID-Nummer
DE 308729787
- Bewertungen
- Busse
- AGB & Stornobedingungen
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Auszug der Kundenkommentare
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Auszug der Fahrzeuge von Viandi Travel Group GmbH Co. KG

Informationen zu AGB, Storno- und Zahlungsbedingungen
Beförderungs- und Geschäftsbedingungen der Firma Viandi Travel Group GmbH Co. KG
UID DE 308729787
Angebote und Termine
Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, sind unsere Angebote freibleibend. Wir bitten daher, uns die Entscheidung über Angebote baldmöglichst mitzuteilen.
Der Besteller kann seinen Auftrag schriftlich, in elektronischer Form oder mündlich erteilen.
Bestellung und Auftragsbestätigung
Die Bestellung eines Mietomnibusses muss neben der Angabe des gewünschten Busses (Sitzplatzzahl und Komfort) Abfahrtszeit, Abfahrtsstelle, Fahrstrecke und
möglichst genaue Rückkunftszeit enthalten. Für uns wird die Bestellung verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
Durchführung, Rücktritt und Ausfall
Wir sind bestrebt, bestellte Mietomnibusse pünktlich bereitzustellen (nach Möglichkeit 15 Minuten vorher) und einen aufgestellten Reiseplan möglichst einzuhalten,
doch kann die Gewährleistung nicht übernommen werden. Der Fahrer muss die gesetzlichen Vorschriften wie StVO, StVZO, BO-Kraft und Arbeitsvorschriften
einhalten. Der Auftraggeber darf daher dem Fahrer keine Anweisungen erteilen, die die Einhaltung derartiger Vorschriften nicht gewährleisten. Wird ein fest
erteilter Auftrag zurückgezogen, so sind unbeschadet evtl. höherer Schadenersatzansprüche, mindestens 20% des Fahrpreises zu entrichten. Eine Pflicht zur
Beförderung besteht nur, wenn den Beförderungsbedingungen entsprochen wird, wenn die Beförderung möglich ist und nicht durch Umstände verhindert wird, für
die uns kein Verschulden trifft (z.B. Ausfall des Omnibusses, Straßensperrung, Straßenzustand usw.). Fahrtunterberechnungen usw. für die uns kein Verschulden
trifft, begründen keinerlei Schadensersatzpflicht unserseits. Von uns werden die tatsächlichen, angefallenen Kosten berechnet. Kann der von uns bestätigte
Omnibus aus Gründen höhere Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden, so bemühen wir uns um einen möglichst gleichwertigen Ersatz. Bei Fahrzeugausfall
bemühen wir uns um eine günstige Rückbeförderung der Fahrgäste. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
Stornierung
Der Besteller kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, hat das Busunternehmen dann, wenn der Rücktritt nicht auf einem
Umstand beruht, den es zu vertreten hat, anstelle des Anspruches auf den vereinbarten Mietpreis einen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Deren Höhe
bestimmt sich nach dem vereinbarten Mietpreis unter Abzug des Wertes, der vom Busunternehmen ersparten Aufwendungen und etwaiger durch andere
Verwendungen des Fahrzeugs erzielten Erlös. Das Busunternehmen kann Entschädigungsansprüche wie folgt pauschalieren:
Bei einem Rücktritt
1. bis 14 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 0 %
2. ab 13 bis 7 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 50 %
3. ab 7 bis 2 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 80 %
4. ab 1 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 100 %
wenn und soweit der Besteller nicht nachweist, dass ein Schaden des Busunternehmens überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die
Pauschale. Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn der Rücktritt auf Leistungsänderungen des Busunternehmens zurückzuführen ist, die für den Besteller
erheblich und unzumutbar sind. Weitergehende Rechte des Bestellers bleiben unberührt.
Verhalten während der Fahrt
Die Fahrgäste werden gebeten, den Anweisungen des Fahrpersonals nachkommen. Personen, die sich diesen Anweisungen widersetzen, betrunkene Personen,
oder solche, die Mitreisende belästigen oder Einrichtungen usw. beschädigen, werden von der Beförderung ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch auf
Rückerstattung des Fahrgeldes. Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Omnibusses entstehen, sind zu ersetzen. Jeder
Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahme oder Verlassen seines Platzes, besonderes in der Nähe der Außentüren, sich einen festen Halt zu verschaffen, so dass er
bei den im Betrieb unvermeidlichen Schwankungen und Stößen weder selbst Schaden erleidet noch anderen Schaden zufügt. Schäden, die durch
Außerachtlassung dieser Vorsichtsmaßnahmen entstehen, hat der Fahrgast zu vertreten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der BO-Kraft (§§§12,13, und 14).
Preise und Preisänderungen
Preisangebote werden nach den Angaben des Kunden erstellt.
Für die Berechnung sind die nach beendeter Fahrt festgestellten Leistungen maßgebend. Grundlagen der Berechnung sind die Gestellzeit, Größe und
Ausstattung des Omnibusses und die Gesamtkilometerzahl einschließlich aller von uns nicht vertretenden Mehrkilometer sowie aller Zu- und Rückbringerfahrten.
Fahren mehr Personen mit, als bei der Bestellung angegeben, wir die Fahrstrecke verlängert oder die Reise zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart, beendigt,
erfolgt Nachberechnung. Die Rechnung wird nach der z. Zt. gültigen Preisliste erstellt. Alle Nebenkosten wie die Gebühren der Straßenbenutzung (Maut), Fähren,
Parken, Telefongespräche, Reiseleitungen und Vermittlungen, Übernachtungskosten für Fahrer und Reiseleiter sind vom Kunden zu bezahlen und sind im
Fahrpreis nicht enthalten. Ebenso die Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Omnibusses durch die Fahrgäste entstehen.
Unsere Rechnungen sind bei Erhalt netto zur Zahlung fällig.
Haftung
Der Vermieter haftet für Sachschäden grundsätzlich nur nach § 23 Personenbeförderungsgesetz. Danach ist die Haftung für Sachschäden insoweit
ausgeschlossen, soweit der Sachschaden 1000 € übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Im Übrigen ist die Haftung für einfache
Fahrlässigkeit auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, sofern nicht die vertragliche Beschaffenheit fehlt, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder der
Schaden versichert ist oder mit einer tarifmäßigen Versicherung üblicherweise vom Vermieter gedeckt worden wäre.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung für Leben, Körper- und Gesundheitsschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und
bleibt unberührt. Die Beteiligung an Ausflügen und Führungen geschieht auf eigene Gefahr. Wir haften auch nicht für Schäden, die durch Verschulden der
Fahrgäste oder bei der Verladung des Gepäcks entstehen. Soweit für die Durchführung der Reise andere Unternehmungen (Zimmervermittler, Gaststätten, Hotels,
andere Transportunternehmen usw.) in Anspruch genommen werden, sind wir lediglich Vermittler und haften daher nicht. Die Haftung dieser Unternehmungen und
Personen bleibt unberührt, es gelten deren eigene Beförderungs- und Geschäftsbedingungen. Evtl. Ansprüche gegen uns erlöschen, wenn sie nicht unverzüglich
nach Beendigung der Reise geltend gemacht werden. Das Busunternehmen haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt sowie eine Erschwerung,
Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie z. B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand
oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie
von ihm nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen.
Mitnahme von Kindern
Kinder dürfen von Fahrgästen nur in soweit mitgenommen werden, als deren Sitzplätze bei der Bestellung des Mietomnibusses berücksichtigt sind. Die
Beaufsichtigung obliegt dem Begleiter. Stehen oder Knien auf den Sitzplätzen ist nicht erlaubt. Für Schäden, die infolge mangelnder Beaufsichtigung angerichtet
werden, sind die Begleiter und der gesetzliche Vertreter uns gegenüber haftbar.
Gepäckbeförderung
Gepäck wird in normalem Umfang mitbefördert; ein Anspruch darauf besteht nur im Rahmen des Möglichen. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind
vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen; er haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird. Wir empfehlen den Abschluss
einer Reisegepäck- und Unfall-Versicherung. Der Vermieter stellt dem Mieter für Gepäck bis zu 20 kg je Person (Koffer und Behältnisse in üblichem Umfang)
Gepäckraum im Mietfahrzeug zur Verfügung. Gefährliche, verderbliche, entzündbare oder explosive Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Sperrige
Gegenstände (Ski, Sportgeräte. Surfbretter etc.) sowie Tiere werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter in das Mietfahrzeug aufgenommen.
Fundsachen
Fundsachen sind dem Fahrer abzuliefern; eine Haftung dafür wird nicht übernommen.
Pass- und Zollvorschriften
Der Auftraggeber ist im grenzüberschreitenden Verkehr für die Einhaltung der Pass -, Visa-, Devisen- und Zollbestimmungen für alle Fahrtteilnehmer
verantwortlich. Alle durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden Kosten, Strafen, Zollgebühren usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw.
Fahrgastes.
Mit der Bestellung werden diese Beförderungs- und Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Evtl. Beschwerden
bitten wir nicht dem Fahrpersonal auszutragen, sondern sind ausschließlich direkt an die Verwaltung zu richten. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im
Verhältnis zu Vollkaufleuten ausschließlich Sitz unseres Unternehmens. Im Verhältnis zu Kunden, die nicht Vollkaufleute sind, ist der
Kostenlose Stornierung bis 14 Tage vor Abfahrt möglich.
Bei einem Rücktritt
1. bis 14 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 0 %
2. ab 13 bis 7 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 50 %
3. ab 7 bis 2 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 80 %
4. ab 1 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 100 %
- Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung!
- Zahlungen über Kreditkarte/Kryptowährungen nach Absprache möglich.

