Über Wagner Admont

Ob Tages-, Mehrtagesfahrt oder komplexes Mobilitätskonzept - mit diesem busfinder-Partner sind Sie sicher, komfortabel und flexibel unterwegs.

Mit modernen und gut gewarteten Fahrzeugen bieten wir Ihnen stets eine angenehme Reiseerfahrung. Die Buchung unserer Busse ist einfach und unkompliziert, sodass Sie flexibel und stressfrei planen können. Wer einen Bus in Admont mieten möchte, ist bei Wagner Admont genau richtig.

 Anton Wagner Busreisen, Inhaber

Mein Name ist Anton Wagner und gemeinsam mit meiner Frau, Ingrid Wagner, leite ich mit Leidenschaft das Unternehmen Busreisen Wagner Admont das ich von meinem Vater, Anton Wagner sen., übernommen habe. Unsere Familiengeschichte im Unternehmertum ist für uns von großer Bedeutung, und wir setzen auf bewährte Werte sowie eine zukunftsorientierte Vision. Qualität, Tradition und Innovation stehen dabei im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Gemeinsam mit unserem engagierten Team streben wir kontinuierliches Wachstum und Erfolg für Wagner Admont an. Wir sind bemüht, unseren Kunden erstklassige Busreisen und exzellenten Service zu bieten, um ihren Bedürfnissen und Erwartungen gerecht zu werden. 

Informationen

Unternehmen
Wagner Admont

Adresse
Obere Bachgasse 77, 8911 Admont, AT

UID-Nummer
ATU62287625

  • Bewertungen
  • Busse
  • AGB & Stornobedingungen

Kundenbewertungen für Wagner Admont

Aktuell keine Daten vorhanden

Auszug der Kundenkommentare

Hier finden Sie drei der aktuellsten Kommentare zum Unternehmen.

Auszug der Fahrzeuge von Wagner Admont

Volvo
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
Klimaanlage
Kaffeemaschine
DVD
220V-Steckdosen
Toilette
2 Kühlschänke
Setra
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
Klimaanlage
Kaffeemaschine
DVD
Toilette
2 Kühlschänke
Neoplan
Busbewertung
Gesamtbewertung des Fahrzeugs hinsichtlich Euro-Norm, Sitzabstand etc.
Bus-Ausstattung
Klimaanlage
Kaffeemaschine
Toilette
2 Kühlschänke

Informationen zu AGB, Storno- und Zahlungsbedingungen

  

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Autobusbuchungen - Anton Helmut Wagner, Busunternehmen Wagner Admont

1) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Preisvereinbarung die angegebenen Leistungen umfassen. Mehrleistungen, die aus Gründen die der Besteller bzw. die Fahrgäste vertreten zu haben, sowie wenn es die Sicherheit oder verkehrsbedingte Erfordernisse erfordern, werden gesondert in Rechnung gestellt. Alle mit dem Betrieb des Fahrzeuges nicht zusammenhängenden Spesen – wie insbesondere Straßenmaut, Fährgebühren, Parkgebühren, Straßen- und andere Steuern im In- und Ausland – sind vom Auftraggeber zu leisten. 

2 ) Busfahrer: Bei Mehrtagesfahrten sind die Reservierung und Kosten (auf Basis Einbettzimmer mit Halbpension) für den Busfahrer sind, sofern vom Hotel kein Freiplatz zur Verfügung gestellt wird, vom Auftraggeber zu übernehmen. 

3) Anton Helmut Wagner, Admont haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Unternehmens für die rechtzeitige Busbereitstellung, soweit er nicht durch Umstände gehindert wird, die nicht abzuwenden waren (höhere Gewalt, Streiks, ungewöhnliche bzw. unvorhersehbare Behinderungen im Straßenverkehr, etc.). Für die Vollständigkeit der notwendigen Dokumente ist der Reisegast selbst verantwortlich. Anton Helmut Wagner, Admont haftet nicht, wenn sich Fahrgäste bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig an die vereinbarten Abfahrtszeiten halten. Ein verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthalt oder Zielort begründet ebenfalls keine Haftung für den Autobusunternehmer. 

4 ) Jeder Fahrgast ist berechtigt Gegenstände, die er im Bereich des eigenen Platzes unterbringen kann, kostenlos mitzunehmen. Handgepäck bzw. Reisegepäck muss derart verpackt sein, das der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigung gesichert ist. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaums mitgenommen und muss mit Namen und Adresse versehen sein. Für Geld oder Wertgegenstände besteht keine Haftung. Der Autobusunternehmer haftet nicht für Gepäckstücke, die nach dem Ausladen aus dem Autobus abhanden kommen. 

5 ) Sicherheitsgurte sind vorschriftsmäßig während der Fahrt anzulegen. Fahrgäste, die Ermahnungen des Bordpersonals (Lenker) nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes entsteht. Den Anweisungen des Bordpersonals (Lenker) ist unbedingt Folge zu leisten. Der Auftraggeber haftet auch für verursachte Schäden (z.B. Verschmutzung, mutwillige Beschädigungen, etc.) am Fahrzeug durch die Fahrgäste. 

6 ) Der Autobus darf nur mit der Anzahl von Fahrgästen besetzt werden, für die er zugelassen ist. 

7 ) Der Busfahrer ist berechtigt von der vorgesehenen Fahrtstrecke abzuweichen, um Sicherheit zu garantieren. Während der Fahrtdienstleistung, muss der Fahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen zur Einhaltung der maximalen Lenkzeiten einhalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die gesetzlich erlaubte Tageseinsatzzeit mit einem Buslenker max. 15 Stunden beträgt. Die maximale erlaubte Lenkzeit beträgt 10 Stunden. Erst nach einer durchgehenden Ruhezeit von 9 Stunden beginnt die Berechnung der neuen Tageseinsatzzeit. Wir informieren Sie gerne über diese Bestimmungen und bitte Sie, die gesetzlich Vorschriften bei der Reiseplanung zu berücksichtigen. Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer Lenkzeit- bzw. Ruhezeitübertretung empfindliche Strafen durch die Behörde für Busbetreiber, Busfahrer/in und Auftraggeber (Kunde) vorgesehen sind. 

9 ) Bei Nachtfahrten gelten seit 1.1.2014 folgende Regelungen:  Ein-Fahrer-Besetzung zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr:  Die Lenkpause muss bereits nach einer Lenkdauer von 3 Stunden eingehalten werden. 

 

10. Stornierung der Beförderungsleistung

10.1. Der Kunde ist berechtigt, die Beförderungsleistung zu stornieren.

10.2. Storniert der Kunde die Beförderungsleistung, hat er die uns bereits tatsächlich entstandenen Kosten, jedenfalls aber zumindest eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50, zu ersetzen. Zusätzlich ist eine Stornogebühr in nachfolgender Höhe (Prozentsatz des vereinbarten Entgelts) zu entrichten:

vor dem   30. Werktag vor Beginn der Beförderungsleistung

stornofrei

bis zum   30. Werktag vor Beginn der Beförderungsleistung

10 %

vom 29.   bis zum 20. Werktag vor Beginn der Beförderungsleistung

35 %

vom 19.   bis zum 10. Werktag vor Beginn der Beförderungsleistung

50 %

vom 9.   bis zum 4. Werktag vor Beginn der Beförderungsleistung

75 %

vom 3. bis   zum letzten Werktag vor Beginn der Beförderungsleistung

95 %

am des   Tag des Beginns der Beförderungsleistung oder einen unmittelbar   davorliegenden Sonn- oder Feiertag

100%

11 ) Der Buspreis ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir gezwungen Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. Wir behalten uns vor eine Vorabzahlung zu verlangen.

12 ) Mit der Busbestellung werden die Reisebedingungen von  Anton Helmut Wagner, Busreisen Wagner Admont vollinhaltlich anerkannt.  

vor dem   30. Werktag vor Beginn der Beförderungsleistung - kostenfrei

bis zum   30. Werktag vor Beginn der Beförderungsleistung - 10 %

-vom 19.   bis zum 10. Werktag vor Beginn der Beförderungsleistung - 35 %

vom 19.   bis zum 10. Werktag vor Beginn der Beförderungsleistung - 50 %

vom 9.   bis zum 4. Werktag vor Beginn der Beförderungsleistung - 75 %

vom 3. bis   zum letzten Werktag vor Beginn der Beförderungsleistung - 95 %

am Tag des Beginns der Beförderungsleistung oder einen unmittelbar davorliegenden Sonn- oder Feiertag - 100%

Der Buspreis ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir gezwungen Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. Wir behalten uns vor eine Vorabzahlung zu verlangen. 

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